1. Mai 2025
Das stimmt nicht.
Eine Kündigung muss im Kündigungsschreiben grundsätzlich nicht begründet werden.
Es gibt aber Fälle, in denen der Arbeitgeber einen rechtssicheren Grund für seine Kündigung vorlegen können muss. Allerdings nicht im Kündigungsschreiben, sondern in einem Prozess beim Arbeitsgericht.
Denn manche Arbeitnehmer*innen haben Kündigungsschutz – etwa dann, wenn der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmende in Vollzeit beschäftigt und das Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs Monaten besteht. Dann darf der Arbeitgeber nur aus bestimmten Gründen kündigen – nämlich verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt.
Ob ein solcher Kündigungsgrund auch wirklich vorliegt und beweisbar ist, kann am Ende nur das Arbeitsgericht feststellen. Daher ist es besonders wichtig, sich im Fall einer Kündigung umgehend beraten zu lassen, um innerhalb einer Frist von drei Wochen ab dem Erhalt des Kündigungsschreibens Klage erheben zu können. Verstreicht diese Frist, wird die Kündigung wirksam, und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber rechtlich nicht hätte kündigen können.
Ann-Kristin Hoge, Rechtsberaterin in Bremen