Gesundheit

Hitze am Arbeitsplatz – was tun?

Der Sommer kann für Beschäftigte sowohl drinnen als auch draußen zur Belastung werden, ein Recht auf „Hitzefrei“ gibt es nicht. Allerdings müssen Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um Beschäftigte vor Sonne und Hitze zu schützen.

Gerüstbauer montiert gesichert auf einem Baugerüst in großer Höhe Bauteile an einer Gebäudefassade. Im Hintergrund ist die Bremer Bürgerschaft zu sehen.

Foto: Kay Michalak

Wenn im Juli und August die Temperaturen steigen, freuen sich die meisten Bremer*innen über Sonnenschein und Aktivitäten im Freien. Doch nicht alle blicken den Sommermonaten positiv entgegen. Wer in dieser Zeit im Freien arbeiten muss, kann unter der Sonneneinstrahlung und Hitze erheblich leiden – mit Folgen für die Gesundheit. In Deutschland verrichten drei Millionen Arbeitnehmende ihre Arbeit regelmäßig draußen und sind damit besonders von der Wärme betroffen. Aber auch für Beschäftigte in Innenräumen kann die Sonne während der Arbeitszeit zur Nervenprobe werden. Gesundheitsschutz ist jetzt wichtiger denn je.

Der Sonnenschein ist nicht nur etwas, das die meisten Menschen genießen – UV-Strahlen sind auch lebensnotwendig. Aber wie bei so vielen Sachen gilt: Auf die Dosis kommt es an. So reichen schon dreimal wöchentlich jeweils zehn Minuten Sonnenlicht auf Gesicht und Unterarme, damit der Körper aus der Nahrung Vitamin D gewinnen kann. Zu viel davon kann die Haut irreparabel schädigen und das Risiko für Hautkrebs erhöhen. Doch viele Arbeitnehmende sind der Sonne während ihrer Arbeitszeit über viele Stunden ausgesetzt: Beschäftigte im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, der Gastronomie, im Gartenbau, in der Montage, bei Lieferdiensten, aber auch Angestellte im Tourismus oder pädagogische Fachkräfte, die im Sommer Kinder draußen betreuen. „Besonders belastet sind Arbeitnehmende, die schwere körperliche Arbeit leisten, in schlecht klimatisierten Gebäuden, Fahrzeugen oder Fahrerkabinen arbeiten und Beschäftigte, die isolierende oder schwere persönliche Schutzausrüstung tragen“, erläutert Kai Huter, Referentin für Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. 

In Deutschland verrichten drei Millionen Arbeitnehmende ihre Arbeit regelmäßig draußen.

Am intensivsten ist die Sonneneinstrahlung zwischen Mitte April und Anfang September in der Zeit von 11 bis 15 Uhr. Selbst bei bedecktem Himmel dringen etwa 90 Prozent der UV-Strahlung durch die Wolken. Wer regelmäßig im Freien arbeitet, hat eine drei- bis fünffach höhere Belastung durch UV-Strahlen. Das kann Folgen haben: Sonnenbrand, beschleunigte Hautalterung, allergische Reaktionen – und langfristig Hautkrebs. Der helle Hautkrebs wurde unter der Nummer BK 5103 „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. „Bei begründetem Verdacht, dass eine Hautkrebserkrankung durch den Beruf entstanden ist oder eine Vorstufe vorliegt, sollte dies bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angezeigt werden“, rät Lars-Alexander Hirsch, Experte für Berufskrankheiten bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Möglicherweise besteht für Betroffene Anspruch auf Versicherungsleistungen, die Berufskrankheitenberatung der Kammer berät dazu.

Besonders belastend wird im Sommer für viele Menschen die Hitze, von der man ab 30 Grad Tageshöchsttemperatur spricht. Für Arbeitnehmende kann sie in übermäßiger Form fatal werden: Hitzeerschöpfung, Hitzekrämpfe, Hitzschlag oder ein Sonnenstich können die Folge sein. Kai Huter rät Beschäftigten, auf Symptome wie Kreislaufprobleme, Schwindel, Muskelkrämpfe, Kopfschmerzen, Übelkeit und Herzrasen zu achten. Neben gesundheitlichen Beschwerden können Konzentrations- und Leistungsschwierigkeiten auftreten, das Fehler- und Unfallrisiko bei der Arbeit steigt. Da es kein Recht auf „Hitzefrei“ am Arbeitsplatz gibt, müssen die gesundheitlichen Risiken im Rahmen des Arbeitsschutzes berücksichtigt werden. „Arbeitgeber tragen Verantwortung für den Gesundheitsschutz bei Sonne und Hitze“, sagt Kai Huter. „Ab 26 Grad in Innenräumen sollten, ab 30 Grad müssen Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden. Ab 35 Grad darf ohne vorher festgelegte Schutzmaßnahmen nicht mehr gearbeitet werden.“

Wer regelmäßig im Freien arbeitet, hat eine drei- bis fünffach höhere Belastung durch UV-Strahlen.

Was der Arbeitgeber im Einzelnen unternimmt, ist nicht vorgeschrieben, sondern orientiert sich an den betrieblichen Gegebenheiten. „Als erster und wichtigster Schritt sollten technische Maßnahmen ergriffen werden“, sagt die Gesundheitsschutzexpertin. „Das fängt mit einer guten Dämmung von Gebäuden an, dem Anbringen von Außenjalousien und Sonnenschutzverglasung. Bei der Arbeit im Freien können Sonnensegel aufgespannt, aber auch Ventilatoren, Luftduschen oder Wasservernebler eingesetzt werden.“ An zweiter Stelle stehen organisatorische Maßnahmen. So können die Zeiten, in denen Beschäftigten der UV-Strahlung und Hitze ausgesetzt sind, reduziert werden, zum Beispiel indem die Arbeitszeit und insbesondere schwere körperliche Arbeiten in kühlere Tageszeiten verlegt werden. Auch Jobrotation könne helfen, bei der Beschäftigte sich an besonders belasteten Orten abwechseln. 

„Da Hitzetage immer häufiger werden, wird es auch wichtiger, dass Betriebe Hitzeschutzpläne haben, die für alle sichtbar regeln, welche Maßnahmen ab welchen Temperaturen ergriffen werden“, so Kai Huter. „Dazu gehört auch, dass die Beschäftigten unterwiesen und geschult werden, wie sie sich selbst schützen und wie sie Symptome ernsthafter Beeinträchtigungen bei Kolleginnen und Kollegen erkennen können.“ Wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, muss der Arbeitgeber Mittel für den persönlichen Schutz bereitstellen, beispielsweise UV-beständige, luftdurchlässige Kleidung, Sonnencreme, Kopfbedeckung mit Nackenschutz und UV-Schutzbrillen. Wer zwischen April und September mindestens eine Stunde pro Tag draußen arbeitet, hat ein Anrecht auf eine Angebotsvorsorge. Arbeitgeber sind in dem Fall dazu verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt oder der Betriebsärztin anzubieten. 

„Besonders belastet sind Arbeitnehmende, die schwere körperliche Arbeit leisten, in schlecht klimatisierten Gebäuden, Fahrzeugen oder Fahrerkabinen arbeiten und Beschäftigte, die isolierende oder schwere persönliche Schutzausrüstung tragen.“
Kai Huter

Aber auch für alle anderen Arbeitnehmenden gilt: an Hitzetagen auf helle, lockere und luftdurchlässige Kleidung zurückgreifen. „UV-beständige Kleidung mit langen Armen ist ein noch besserer Schutz vor UV-Strahlen als Sonnencreme“, so die Gesundheitsschutzexpertin. Wichtig: ausreichend trinken, am besten häufig in kleinen Mengen. Die Getränke sollten nicht zu kalt sein, nur leicht gekühltes Trink- und Mineralwasser mit wenig Kohlensäure, Kräuter- und Früchtetees sowie verdünnte Fruchtsäfte.

Weitere Informationen

Beratungsstelle zu Berufskrankheiten
Bürgerstr. 1, 28195 Bremen
Tel.: 0421.3630167
E-Mail: bk-beratung@arbeitnehmerkammer.de

Weitere Infos zu Sommerhitze am Arbeitsplatz  

Veranstaltungshinweis

Cool bleiben im Betrieb – Hitzeschutz aktiv gestalten

Dienstag 25.08.2026, 09:30 - 12:45 Uhr
Arbeitnehmerkammer Bremen, Kultursaal, Bürgerstraße 1, 28195 Bremen

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