Hilfe bei der Steuererklärung
Für wen ist dieses Angebot gedacht?
Die Steuerrechtsberatung wendet sich an Beschäftigte, die im Land Bremen arbeiten. Für Ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beraten wir Sie fachlich unabhängig und erstellen für Sie auf Wunsch auch die Steuererklärung.
Wobei helfen wir?
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung – persönlich, unabhängig und kostenfrei.
Leistungen im Überblick
- Analyse Ihrer Steuerunterlagen (z. B. Lohnsteuerbescheinigung, Bescheide)
- Übermittlung aller relevanten Formulare
- Hinweise zu absetzbaren Arbeitszimmern oder Mieteinkünften
- Telefonische Beratung zu Werbungskosten, Sonderausgaben oder Wahl der Steuerklasse
Terminvereinbarung und Beratung
Zur Terminvereinbarung stehen Ihnen unsere Telefonnummer sowie das Online-Buchungssystem zur Verfügung.
Online-Termin für die persönliche Beratung zur Einkommenssteuererklärung buchen
Hinweis zur Terminvergabe
Wir führen derzeit ein neues, modernes Terminvergabesystem ein, das sich aktuell in der Erprobungsphase befindet. Die Online-Freischaltung ist für das Frühjahr geplant. Da die meisten Termine bis einschließlich September bereits im Januar vergeben wurden, werden zunächst nur wenige neue Termine verfügbar sein. Mit einem größeren Angebot ist voraussichtlich ab Sommer zu rechnen. Weitere Informationen folgen hier auf unserer Website.
Für die Steuerjahre 2024, 2023 und 2022 können Sie ebenfalls einen Termin vereinbaren. Sofern sich hierbei Fristüberschreitungen ergeben, sind diese nicht von der Arbeitnehmerkammer zu vertreten.
Telefonische Beratung für steuerliche Fragen rund um das Einkommenssteuerrecht
(Mo. bis Fr. 11 bis 13 Uhr)
Bremen: 0421/36301-40
Bremerhaven: 0471/92235-10
Telefonische Auskünfte für alle organisatorischen Fragen zu Ihrem Fall
Bremen: 0421/36301-59
Bremen-Nord: 0421/66950-0
Bremerhaven: 0471/92235-59
Erforderliche Informationen und Unterlagen
- Erklärung über Einkünfte und Zustimmung zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt (pdf) – bei Eheleuten von beiden unterschrieben.
- Ihre Steuerunterlagen gem. Merkblatt Steuererklärung (PDF)
- Wir behandeln Ihre Unterlagen streng vertraulich.
Downloads
Hinweise
Das gehört nicht zu unserem Angebot:
- Beratung bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land-/Forstwirtschaft
- Hilfe bei Umsatzsteuer, Steuerberatung für Unternehmer:innen
- Beratung zu Einnahmen aus Photovoltaik bis 2021
- Vertretung vor dem Finanzgericht oder bei sonstigen Rechtsstreitigkeiten
- Nicht beraten werden auch nebenberufliche Versicherungsvertreter:innen, selbstständige Künstler:innen (beispielsweise Musiker:innen), Aufsichtsratsmitglieder, Ratsuchende mit Einnahmen aus Social-Media-Kanälen (YouTube, TikTok etc.) oder von der VG Wort
- Eine Hilfeleistung in Steuersachen ist auch unzulässig, wenn neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte erzielt werden (Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte und sonstige Veräußerungsgeschäfte), bei denen bestimmte Höchstgrenzen überschritten werden.
Das könnte Sie auch interessieren
Homeoffice und die Steuererklärung


