Bezahlbarer Wohnraum ist knapp
Eine eigene Wohnung ist für die meisten Auszubildenden heute kaum bezahlbar. Das zeigt auch eine Umfrage der Arbeitnehmer von 2025: Über 70 Prozent der alleinlebenden Azubis müssen fast die Hälfte ihres Einkommens für Wohnkosten zahlen. Eine Wohngemeinschaft kann die monatliche Belastung senken: Miete, Strom, Internet und weitere Haushaltskosten werden auf mehrere Personen verteilt. Häufig lässt sich gemeinsam sogar eine größere oder besser gelegene Wohnung finanzieren.
Verschiedene Möglichkeiten für Verträge
Doch damit aus der neuen WG kein rechtlicher oder finanzieller Streitfall wird, sollte schon vor der Unterschrift des Mietvertrags geklärt werden, wer welche Rechte und Pflichten übernimmt. Entscheidend ist vor allem, welches Mietvertragsmodell gewählt wird:
Alle unterschreiben den Mietvertrag
Stehen alle WG-Mitglieder als Hauptmieterinnen und Hauptmieter im Vertrag, haben sie gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten. Das bedeutet aber auch: Jede Person kann für die gesamte Miete und nicht nur für den eigenen Anteil verantwortlich gemacht werden, wenn ein anderes WG-Mitglied nicht zahlt.
Auch eine Kündigung ist in der Regel nur gemeinsam möglich. Wer aus der WG auszieht, scheidet nicht automatisch aus dem Mietvertrag aus. Dafür ist die Zustimmung aller Vertragsparteien erforderlich. Sinnvoll ist deshalb eine Klausel, die einen Wechsel einzelner WG-Mitglieder ausdrücklich ermöglicht.Eine Person ist Hauptmieterin oder Hauptmieter
Eine Person unterschreibt den Mietvertrag für die gesamte Wohnung und vermietet einzelne Zimmer weiter. Gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter trägt sie die volle Verantwortung – beispielsweise für die Mietzahlung und für Schäden an der Wohnung. Für die Untervermietung sollte vorher eine schriftliche Erlaubnis eingeholt werden. Mit jedem WG-Mitglied sollte außerdem ein eigener schriftlicher Untermietvertrag geschlossen werden. In dem sollte unter anderem die Höhe der Miete, die Nebenkosten, die Kaution, die Nutzung der Gemeinschaftsräume und die Kündigungsfrist festgehalten werden. Untermieter*innen sollten bedenken: Endet der Hauptmietvertrag, kann grundsätzlich auch ihr Recht entfallen, in der Wohnung zu bleiben.
Separate Verträge für die einzelnen Zimmer
Vermietet die Eigentümerin oder der Eigentümer jedes Zimmer einzeln, schließt jedes WG-Mitglied einen eigenen Vertrag ab. Dann haftet normalerweise jede Person nur für die eigene Miete. Wer neu in ein freies Zimmer einzieht, entscheidet allerdings in der Regel die Vermieterseite. Die WG hat dadurch weniger Einfluss auf ihre Zusammensetzung.
Vor der Unterschrift genau hinschauen
Auszubildende und Studierende sollten sich nicht unter Zeitdruck zu einer Unterschrift drängen lassen. Wichtig ist, den gesamten Vertrag zu lesen und offene Fragen vorher zu klären. Besonderes Augenmerk sollte auf folgenden Punkten liegen:
- Wer steht als Mieterin oder Mieter im Vertrag?
- Wie hoch sind Kaltmiete, Nebenkosten und weitere monatliche Kosten?
- Handelt es sich um einen unbefristeten oder befristeten Mietvertrag?
- Sind eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart?
- Ist die Untervermietung oder der Wechsel von WG-Mitgliedern erlaubt?
- Wer zahlt welchen Anteil der Kaution?
- Welche Regelungen gibt es zu Schönheitsreparaturen und zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen?
- Sind Einbauküche, Möbel oder andere Gegenstände mitvermietet?
Die Mietkaution darf bei Wohnraum höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Eine als Geldbetrag vereinbarte Kaution kann in drei monatlichen Raten gezahlt werden. Innerhalb der WG sollte schriftlich festgehalten werden, wer welchen Anteil übernommen hat und wie die Rückzahlung beim Auszug geregelt wird.
Eine interne WG-Vereinbarung verhindert Streit
Zusätzlich zum Mietvertrag kann eine schriftliche Vereinbarung unter den WG-Mitgliedern sinnvoll sein. Sie ersetzt den Mietvertrag nicht, schafft aber Klarheit für den Alltag. Festgehalten werden können beispielsweise die Aufteilung von Miete, Strom, Internet und Rundfunkbeitrag oder auch die Nutzung gemeinsam angeschaffter Möbel und Geräte. Auch wenn die Stimmung bei der WG-Gründung gut ist: Klare Absprachen schützen alle Beteiligten. Je genauer geregelt ist, was beim Einzug, während des Zusammenlebens und beim Auszug gilt, desto geringer ist das Risiko späterer Konflikte.
Übergabeprotokoll und Fotos nicht vergessen
Beim Einzug sollte der Zustand der Wohnung gemeinsam mit der Vermieterin oder dem Vermieter dokumentiert werden. In ein Übergabeprotokoll gehören vorhandene Schäden, Zählerstände und die Anzahl der übergebenen Schlüssel. Fotos können die Dokumentation ergänzen. Jedes WG-Mitglied sollte außerdem eine vollständige Kopie des Mietvertrags und aller zusätzlichen Vereinbarungen erhalten.




