„Wichtige Entscheidung für das soziale Europa“

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Arbeitnehmerkammer Bremen zur EuGH-Entscheidung zum Mindestlohn

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag die EU-Mindestlohnrichtlinie in Teilen bestätigt – zentrale Vorgaben zur Bestimmung von Mindestlöhnen aber gekippt. Die Richtlinie gilt als ein Meilenstein des sozialen Europas. Die 2022 verabschiedete Richtlinie sollte einerseits in den Mitgliedstaaten für armutsfeste Mindestlöhne sorgen, andererseits sollte sie zur Steigerung der Tarifbindung beitragen. „Dass der EuGH letzteres heute für rechtens erklärt hat, begrüßen wir ausdrücklich. Deutschland muss nun zügig einen nationalen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindung vorlegen“, mahnt Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen. Das geplante Tariftreuegesetz sei dabei ein wichtiger Schritt, weitere müssten jedoch folgen.

Welchen Zweck hat die Richtlinie?

Die Richtlinie wurde im Oktober 2022 vom Europäischen Rat verabschiedet und ist seitdem in Kraft. Die EU-Staaten sind angehalten, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Was den Mindestlohn betrifft, so gab die Richtlinie den EU-Staaten keinen konkreten Betrag vor, sondern legt Regeln fest, nach denen der Mindestlohn ermittelt werden soll. Dies hätte in etwa einen Mindestlohn in den EU-Staaten von 60 Prozent des mittleren Lohns (Medianlohn) ergeben – in Deutschland derzeit besagte 15 Euro. Diesen Teil der Richtlinie hat der EuGH heute gekippt – die EU habe damit ihren Kompetenzbereich überschritten.

Das zweite wichtige Ziel der Richtlinie ist die Stärkung der Tarifbindung: Mitgliedstaaten, in denen weniger als 80 Prozent der Beschäftigten unter einen Tarifvertrag fallen, müssen einen Aktionsplan vorlegen, um den Anteil zu erhöhen.

Immer weniger Beschäftigte arbeiten nach Tarif

In Deutschland und auch in Bremen sinkt die Tarifbindung kontinuierlich und liegt heute bei nur noch 50 Prozent der Beschäftigten. Vor gut 20 Jahren waren im Land Bremen noch 70 Prozent der Beschäftigten in Betrieben tätig, die einen Tarifvertrag anwenden. Dabei haben Tarif-Beschäftigte deutliche Vorteile: Sie arbeiten im Schnitt eine Stunde pro Woche weniger und verdienen rund zehn Prozent mehr.

„Eine höhere Tarifbindung wird in Deutschland und in Bremen dazu beitragen, die Arbeits- und Lebensbedingungen von Beschäftigten zu verbessern“, ist Elke Heyduck sicher. Das schaffe nicht nur Stabilität, es stärkt auch das Vertrauen in ein soziales Europa.  

Was ist jetzt auf Bundesebene zu tun?

Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, den nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung zu erarbeiten und zügig umzusetzen. Dafür gibt es schon gute Vorschläge und auch erste Schritte in die richtige Richtung. So begrüßt die Arbeitnehmerkammer, dass die Bundesregierung derzeit ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringt – auch wenn die Ausnahmen unter anderem für Rüstungsaufträge die Wirkung deutlich einschränken werden. Denn gerade in diesem Bereich werden in naher Zukunft große öffentliche Aufträge vergeben.

Aus Sicht der Kammer ist es zudem wichtig, dass Tarifverträge künftig leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Gerade in kleinteilig strukturierten Branchen wie dem Einzelhandel und dem Gastgewerbe sinkt die Tarifbindung seit Jahren, während der Anteil der Geringverdienenden steigt.

Landesaktionsplan nötig

Auch auf Landesebene müssen alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um die Tarifbindung zu steigern. Ein Landesaktionsplan sollte die bundespolitischen Maßnahmen flankieren. Dieser könnte beispielsweise beinhalten, dass bei der Vergabe von Gewerbeflächen und auch bei der Wirtschaftsförderung tarifgebundene Unternehmen bevorzugt werden.

Hinweis an die Redaktionen

Tarifvertrag einfach erklärt: Viele Beschäftigte – also auch Ihre Leser*innen und Hörer*innen – wissen nicht, was Tarifverträge sind und wie sie funktionieren. Hier finden Sie eine kurze FAQ-Liste zum Thema. Sie können diese Informationen gern für Ihre Berichterstattung nutzen: Tarifbindung | Arbeitnehmerkammer Bremen

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