Arbeitnehmerkammer: Landesregierung soll für wirksameren Schutz sorgen
Sexualisierte Belästigung und Gewalt gehören für viele Beschäftigte, insbesondere Frauen, zum Arbeitsalltag – und dennoch fehlt es in den meisten Betrieben an klaren Strukturen, um Betroffene wirksam zu schützen. Die Arbeitnehmerkammer Bremen fordert deshalb im Vorfeld des Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November die Landesregierung auf, verbindlichere Regelungen zu schaffen. "Die bestehenden Gesetze greifen zu kurz, und Betroffene stehen oft allein da", mahnt Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen. Die Kammer fordert unter anderem eine zentrale Anlaufstelle und Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht.
Trotz klarer Verpflichtungen durch das ILO-Übereinkommen 190, das seit Juni 2024 auch in Deutschland gilt, bleiben Schutzlücken bestehen – sowohl in Betrieben als auch in der Verwaltung. So sind Arbeitgeber laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Beschäftigte zu schützen. Dennoch zeigen Studien: Nur wenige Betriebe haben Beschwerdestellen oder Schulungen etabliert, viele kennen ihre Pflichten gar nicht. Besonders häufig betroffen sind Beschäftigte in Pflege, Bildung, Sozialarbeit, aber auch im Einzelhandel und Verkehrswesen. "Betroffene sind oft auf sich allein gestellt. Die wenigsten Betriebe haben präventive Schutzkonzepte. Aufsicht und Kontrolle durch die Behörden findet kaum statt", so Rosenthal.
Forderungen der Arbeitnehmerkammer:
- Aufbau einer zentralen Anlaufstelle: Das Land soll eine überbetriebliche Ansprech- und Beratungsstelle für Fälle sexualisierter Belästigung schaffen – niedrigschwellig, qualifiziert und langfristig finanziert. Die zukünftige Landesantidiskriminierungsstelle muss endlich eingesetzt werden und könnte dies übernehmen.
- Ausbau von Unterstützungsangeboten: Beratungsstellen für besonders betroffene Gruppen – etwa für Migrant*innen, queere Menschen oder Menschen mit Behinderung – müssen gestärkt werden. Auch Unternehmen sollten Zugang zu Beratung und Hilfen bei Prävention und Umgang mit Gewaltfällen erhalten.
- Stärkung der Gewerbeaufsicht: Aufsichtsbeamte sind zu schulen, wie sexualisierte Belästigung in Gefährdungsbeurteilungen systematisch zu berücksichtigen ist. Besonders in sensiblen Branchen – wie Pflege, Gastgewerbe oder Bildung – müssen verpflichtende präventive Schutzkonzepte etabliert werden.
- Überarbeitung des Landesgleichstellungsgesetzes: Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Führungskräften und Dienststellenleitungen müssen konkret benannt werden. Regelmäßige Schulungen und klare Verfahren im Umgang mit Fällen sexualisierter Belästigung sind verbindlich vorzuschreiben.
- Anpassung des Personalvertretungsgesetzes: Die Mitwirkungsrechte der Personalräte bei Prävention und Aufklärung müssen ausdrücklich festgeschrieben werden.
Gesetzesänderungen auf Bundesebene vorantreiben: Um das Schutzniveau verbessern, müssen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz weiterentwickelt werden.
Peer Rosenthal betont: „Ein Betrieb, der sexuelle Belästigung nicht ernst nimmt, gefährdet die Gesundheit seiner Beschäftigten – und verletzt seine Fürsorgepflicht. Prävention darf kein freiwilliges Angebot bleiben, sondern muss verbindlicher Teil des Arbeitsschutzes werden.“
Mit Blick auf den 25. November ruft die Arbeitnehmerkammer dazu auf, sexualisierte Belästigung in der Arbeitswelt konsequent zu bekämpfen – durch klare Zuständigkeiten, verpflichtende Prävention und wirksame Unterstützung für Betroffene.
Veranstaltung am 24. November
Am Montag, 24. November veranstaltet die Arbeitnehmerkammer zusammen mit der Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten (ZGF) und der Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eine Veranstaltung zum politischen Handlungsbedarf gegen sexualisierte Belästigung in der Arbeitswelt.
Nähere Infos zur Veranstaltung auf der Website der Arbeitnehmerkammer











