Pflege braucht eine klare Perspektive – und Angehörige Entlastung!

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Arbeitnehmerkammer zum Ergebnis der Bund-Länder-AG

„Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ – so kommentiert Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer, das jetzt veröffentlichte Ergebnispapier der Bund-Länder-Kommission zur Pflege. Trotz der Dringlichkeit des Themas bleibt es bei einer Aufzählung von unterschiedlichsten Finanzierungsoptionen statt klarer Zusagen und einer politischen Priorisierung konkreter Maßnahmen.  

Der starke Anstieg der Eigenanteile für einen Platz im stationären Heim – in Bremen zuletzt mehr als 3.500 Euro monatlich – überfordert Pflegebedürftige und führt zu steigenden Abhängigkeiten von Sozialhilfeleistungen. Gleichzeitig gefährdet er auch die Akzeptanz und Legitimität der sozialen Pflegeversicherung. Umfragen zeigen, dass es eine klare Mehrheit für eine Pflegevollversicherung gibt. „Ausgerechnet an dieser Stelle ist das Papier sehr klar: Die Pflegeversicherung bleibt eine Teilversicherung.“ Stattdessen finde sich als Idee und Option eine verpflichtende private Zusatzversicherung. „Hierfür gibt es unter Beschäftigten keine Zustimmung – sie entlastet letztlich nur die Arbeitgeber, die in einer paritätisch finanzierten gesetzlichen Versicherung ihrerseits höhere Beiträge zahlen müssten“, sagt Heyduck.

Bevor Leistungen gekürzt werden, müssen also zuerst Stellschrauben auf der Einnahmenseite betrachtet werden. Die wirksamste Maßnahme dort ist die Schaffung einer solidarischen Bürgerversicherung, welche die gesamte Bevölkerung und alle Einkommensarten umfasst und die Beitragsbemessungsgrenze anhebt.

Ein Schritt in die richtige Richtung, aber zu langsam: Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen

Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass pflegende An- und Zugehörige stärker unterstützt und entlastet werden sollen. Dazu zählen sowohl die fachliche Begleitung und Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen als auch der Ausbau von Angeboten zur Unterstützung in Notfall- und Krisensituationen.

Hierfür müssen aber die Rahmenbedingungen stimmen. Besonders wichtig ist die geplante Zusammenführung der gesetzlichen Grundlagen, damit Beschäftigte, die sich um Angehörige kümmern, verlässliche Freistellungs- und Rückkehrmöglichkeiten haben. „Hier muss der Gesetzgeber auf jeden Fall 2026 zu einem guten Ergebnis kommen!“, fordert Heyduck.

Auch die Einführung einer besseren finanziellen Kompensation für pflegende Angehörige ist längst überfällig. „Dass für die Ausarbeitung konkreter Vorschläge ein Zeithorizont bis Ende 2027 gesetzt wurde, ist enttäuschend, insbesondere weil überzeugende Konzepte in Form einer steuerfinanzierten Lohnersatzleistung – angelehnt an das Elterngeld bei der Betreuung von Kindern – bereits vorliegen“, so Heyduck. Insgesamt ist allerdings Vorsicht geboten, wenn Pflege nun noch mehr auf Angehörige setzt. „Lösen wir ein Problem in der Pflege und schaffen zugleich eines auf dem Arbeitsmarkt? Denn die Fachkräfte, die ihre Stunden reduzieren oder ganz aus dem Job gehen, werden dort natürlich fehlen“, warnt Heyduck.

Konsequenter und flächendeckender Ausbau einer guten Pflegeversorgung

Es ist bekannt, dass der effektivste Weg zur Entlastung von pflegenden Angehörigen eine gut ausgebaute und flächendeckende Pflegeinfrastruktur ist. Ein starkes Pflegesystem führt außerdem zu einer größeren Geschlechtergerechtigkeit bei häuslichen Pflegeaufgaben und der Erwerbsbeteiligung von Frauen.

Nicht akzeptabel: Flexibilisierung und Aufweichung von wichtigen Standards zur Sicherung guter Arbeitsbedingungen in der Pflege

Zu den letzten großen Neuerungen in der Pflege zählte die Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege. Sie ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung einer bedarfsgerechten Pflege und guter Beschäfti-gungsbedingungen. Dass nun über eine Aufweichung dieses Instruments nachgedacht wird, gefährdet nicht nur die Pflegequalität. Das Papier skizziert die Möglichkeit, Pflegehilfskräfte als Assistenzen anzuerkennen, auch wenn sie nicht die beschlossene 18-monatige Ausbildung absolviert haben. „Damit würden Qualitätsmaßstäbe unterwandert und der Pflegeberuf weiter abgewertet“, kommentiert Heyduck.

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