Inklusion und Teilhabe

Gute Absichten, geringe Wirkung: Die Situation schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt ist nach wie vor deutlich schlechter als die von Menschen ohne Behinderung.

Offen, inklusiv und frei zugänglich sollte der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 (UN-BRK) sein. Die Realität sieht leider oft anders aus. Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren zwar verbessert, aber Effekte zeigen sich bisher noch zu wenig. Menschen mit Behinderung sind nach wie vor schlechter in den Arbeitsmarkt integriert als Menschen ohne Behinderung. Sie sind länger arbeitslos. Und ein rückläufiger, aber immer noch zu hoher Anteil arbeitet in Sondereinrichtungen wie den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

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Die Teilhabe am Erwerbsleben ist ein wesentlicher Aspekt der Inklusion von Menschen mit Behinderung. Hier muss noch mehr getan werden, um ihnen den Zugang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Kai Huter
Referentin für Arbeitsschutz und Gesundheitspolitik

Unsere Forderungen

Alle Betriebe müssen mehr Inklusion ermöglichen

Der Großteil der Beschäftigten erwirbt die Beeinträchtigung erst im Verlauf des Berufslebens. Hier sind die Betriebe gefordert: Einerseits müssen sie die Gesundheit der Beschäftigten präventiv noch stärker in den Blick nehmen, andererseits müssen sie nach Erkrankungen mehr dafür tun, Beschäftigte mit Beeinträchtigungen mit ihrer Fachkompetenz im Betrieb zu halten. Für Beschäftigte mit stärkeren Beeinträchtigungen können durch Job-Carving neue Perspektiven geschaffen werden.

Mehr Übergänge und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sicherstellen

Gerade Jugendliche, die aus dem inklusiven Bremer Schulsystem kommen, brauchen bessere Angebote, die ihnen Möglichkeiten und Wege außerhalb der Werkstätten eröffnen. Entsprechende Beratungs-, Unterstützungs- sowie Berufsorientierungsangebote für Jugendliche müssen weiter ausgebaut werden. Zudem braucht es mehr Ausbildungsmöglichkeiten für Jugendliche mit Schwerbehinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Für die Werkstätten müssen nicht nur Zielvorgaben, sondern auch positive Anreizsysteme etabliert werden, um Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt noch stärker zu fördern.

Bremen muss sich im Bund für mehr Inklusion stark machen

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU und SPD beinhaltet positive Absichtserklärungen im Sinne der UN-BRK, die bisherige Umsetzung bleibt hinter den Erwartungen zurück. Das Land Bremen sollte sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Vorhaben Barrierefreiheit für Betriebe im privaten Sektor und in öffentlichen Gebäuden mit größerer Verbindlichkeit umgesetzt wird. Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach längerer Krankheit müssen weiter gestärkt werden. Reformprozesse der Werkstätten in Richtung einer stärkeren Öffnung zum allgemeinen Arbeitsmarkt sind voranzubringen. Die geplante Möglichkeit der Förderung von Werkstätten aus Mitteln der Ausgleichsabgabe hält die Arbeitnehmerkammer für falsch. Diese Gelder sollten ausschließlich zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt genutzt werden.

Anträge auf Schwerbehinderung schneller bearbeiten

Die Bearbeitungszeit für Anträge auf Schwerbehinderung betrug im Amt für Integration im Jahr 2022 bis zu ein Jahr. Selbst im Mai 2025 lag sie immer noch bei mehr als sieben Monaten. Diese Situation muss dringend verbessert werden.

Bessere Aufklärung für ausländische Beschäftigte

Ausländische Beschäftigte müssen über alle Rechte und Ansprüche informiert sein, die aus einem Schwerbehindertenstatus resultieren. Das Land Bremen muss sicherstellen, dass im Rahmen des geplanten „Welcome Center“ entsprechende Informationen mehrsprachig zur Verfügung stehen und sowohl Beratung als auch Unterstützung bei der Antragstellung angeboten wird. Ärzt*innen und Reha-Einrichtungen sollten durch Informationskampagnen sensibilisiert werden.

Beschäftigungssituation für Schwerbehinderte im Land Bremen

Im Land Bremen arbeiteten im Jahr 2023 etwa 12.800 schwerbehinderte Beschäftigte. Mehr als jede*r Fünfte hatte dabei einen Werkstattstatus, das heißt ein nur arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Tarif- oder Mindestlohn.

Wie viele Betriebe erfüllen die Beschäftigungspflichtquote?

Nur einer von drei Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfüllt derzeit die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote, nach der fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten zu besetzen sind. 28 Prozent der Arbeitgeber haben überhaupt keine Schwerbehinderten eingestellt.

In den bremischen Betrieben des ersten Arbeitsmarktes mit mindestens 20 Mitarbeitenden waren 2024 durchschnittlich 8.990 schwerbehinderte und 2.470 ihnen gleichgestellte Menschen beschäftigt. Im Gegensatz zum allgemeinen positiven Beschäftigungstrend der letzten Jahre ist die Zahl der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten seit 2020 rückläufig. Dies ist vor allem auf einen deutlichen Rückgang bei den gleichgestellten Beschäftigten zurückzuführen.

Immer weniger Menschen mit Schwerbehindertenstatus im erwerbsfähigen Alter

Obwohl die Bevölkerungszahlen steigen, ist die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre), die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, in den letzten zehn Jahren im Land Bremen von 25.200 auf 21.700 gesunken. Das entspricht einem Rückgang von 3.500 Personen. Vor diesem Hintergrund kann die relativ stabile Beschäftigungsentwicklung durchaus als positiver Trend bewertet werden.

Publikationen und Downloads

KammerKompakt:
Sehr langsame Fortschritte bei der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt, Juli 2025
Gesundheitsinfo „total normal“
Informationen für Beschäftigte: Das Gesundheitsinfo „total normal“ klärt über grundlegende Rechte und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt auf.