Ein Porträtfoto von René Böhme vor einer grünen Hecke

„Wie wollen wir als Gesellschaft damit umgehen?

Dr. René Böhme ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeit und Wirtschaft in Bremen.

Herr Böhme, gemeinsam mit Ihrer Kollegin Irene Dingeldey widmen Sie sich in Ihrer Studie dem Mythos des „arbeitsunwilligen Arbeitslosen“. Was ist damit gemeint?

René Böhme: Der Mythos besteht in der Vorstellung, dass Erwerbslosigkeit vor allem auf dem fehlenden Willen beruht. Es gibt ihn schon lange, er hat sich im Kontext der protestantischen Arbeitsethik entwickelt. Arbeit gilt darin als moralische Pflicht jeder und jedes Einzelnen, Nicht-Arbeit als verwerflich. Historisch hat unsere Gesellschaft schon in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts einen Paradigmenwechsel vollzogen. Mit dem Aufbau des Sozialstaates und der Sozialversicherungen trat die Vorstellung in den Vordergrund, dass Erwerbslosigkeit ein gesellschaftliches Risiko ist, gegen das die Einzelnen abgesichert werden müssen. Die Idee des „arbeitsunwilligen Arbeitslosen“ verschwand damit nicht vollständig, verlor aber an gesellschaftlicher und politischer Bedeutung.

Ist an dem Mythos denn etwas dran?

Empirisch ist der Mythos widerlegt: Nur ein Teil der Leistungsbeziehenden steht dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung. Viele Menschen in der Grundsicherung können aufgrund von Krankheit, Sorgearbeit oder anderen guten Gründen unmittelbar gar keine Arbeit aufnehmen. Aber auch diejenigen, die eine Stelle suchen, stoßen häufig auf strukturelle Barrieren. Dazu zählen in Bremen die von Unternehmen verlangten, den Bewerber*innen aber fehlenden Berufsabschlüsse. Unternehmen erwarten häufig auch ein Sprachniveau, das die Bewerber*innen noch nicht erreicht haben. Oft können Bewerber*innen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen auch nicht in dem verlangten Umfang arbeiten.

Politisch lebt der Mythos bis heute fort. Welche Folgen hat das? 

In den vergangenen Jahren wurde der Mythos des „arbeitsunwilligen Arbeitslosen“ von verschiedenen politischen Akteuren erneut aufgegriffen. Das geschieht insbesondere in Debatten über Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, aber im Erwerbsalter sind. Wirtschaftliche Krisen und grundlegende Transformationsprozesse, zum Beispiel die Digitalisierung der Arbeitswelt erhöhen den politischen Druck auf die Regierung. Gleichzeitig verschärfen sich Verteilungskonflikte um öffentliche Mittel und soziale Leistungen. In solchen Situationen gewinnen einfache Erklärungen gesellschaftlicher Probleme häufig an Attraktivität. Die Figur des „arbeitsunwilligen Arbeitslosen“ kann dann dazu beitragen, Kürzungen von Sozialleistungen oder strengere Sanktionen politisch zu legitimieren. Die Folgen sind fatal. Der Mythos verschleiert die strukturellen Ursachen und individualisiert die gesellschaftlichen Risiken der Erwerbslosigkeit. Gleichzeitig fördert er Stigmatisierung und soziale Ausgrenzung. Das wiederum verstärkt den Druck auf Betroffene und fördert gesellschaftliche Spaltung. Darüber hinaus geraten andere Probleme des Arbeitsmarktes, etwa prekäre Beschäftigung und Arbeitsausbeutung, deutlich seltener in den Blick. Zudem führt die Angst vor Stigmatisierung häufig dazu, dass Menschen schlechte Arbeitsbedingungen akzeptieren.

Sie kritisieren die gängige Vermittlungspraxis der Jobcenter im Umgang mit gesundheitlichen Belastungen oder Beeinträchtigungen. Was ist das Problem?

Die Jobcenter arbeiten mit einem engen Verständnis von Erwerbsfähigkeit. Wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann, gilt als erwerbsfähig und soll durch die Jobcenter in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden. Wir kennen die Zahl nicht genau, aber Leistungsbeziehende sind gesundheitlich beeinträchtigt. Ihre gesundheitliche Situation und faktische Belastbarkeit ermöglichen ihnen vielleicht, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten - aber nicht jeden Tag oder auch nicht am Stück, sondern mit Pausen. Viele Menschen gelten also formal als erwerbsfähig, obwohl ihre realen gesundheitlichen Einschränkungen eine Integration in den Arbeitsmarkt erheblich erschweren. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind der „Elefant im Raum“, wenn wir über die hohe Erwerbslosigkeit in Bremen sprechen.

Ein weiteres Problem liegt in der Praxis der Begutachtung. Die Jobcenter erhalten lediglich die Information, ob jemand als erwerbsfähig gilt oder nicht. Die medizinischen Diagnosen dürfen den Jobcentern aufgrund des Sozialdatenschutzes nicht übermittelt werden. Diese Regelung hat sicherlich gute Gründe. Gleichzeitig führt sie dazu, dass gesundheitliche Einschränkungen in den Arbeitsmarktstatistiken und öffentlichen Debatten häufig nur unzureichend sichtbar werden. Wer formal als erwerbsfähig gilt, erscheint statistisch grundsätzlich als potenziell vermittelbar. Dadurch entsteht leicht der Eindruck, es gebe eine große Zahl von Menschen, die kurzfristig in Arbeit vermittelt werden könnten. Die gesundheitlichen Belastungen vieler Betroffener werden dabei häufig unterschätzt.

Zugleich liegt der Fokus der Jobcenter Juli 2026 wieder primär auf der schnellen Vermittlung von Leistungsempfangenden in Arbeit oder eine Ausbildung. Maßnahmen zur gesundheitlichen Stabilisierung oder langfristigen Qualifizierung kommen zu kurz – obwohl gesundheitliche Einschränkungen keine Ausnahme sind. Wenn Menschen eine Arbeit aufnehmen sollen, obwohl sie noch nicht dazu in der Lage sind, ist das Risiko des Scheiterns hoch. Damit ist niemandem geholfen.

Was könnte erwerbslosen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen besser helfen?

Wir brauchen eine kritische Überprüfung der geltenden Definition von Erwerbsfähigkeit. Viele Fachleute weisen darauf hin, dass ein erheblicher Teil der formal als erwerbsfähig eingestuften Personen tatsächlich nur sehr eingeschränkt arbeiten kann. Wir müssen ehrlich darüber diskutieren, wie wir als Gesellschaft damit umgehen wollen.

Außerdem brauchen wir mehr Angebote, die Leistungsempfangende mit gesundheitlichen Belastungen dabei unterstützen, ihre Gesundheit zu stabilisieren. Wichtig ist, dass die Gesundheit im Fokus solcher Angebote steht. Dafür muss der Vermittlungsauftrag der Jobcenter ein Stück weit in den Hintergrund rücken. Es gibt sehr gute Modellprojekte, die dafür als Vorbild genutzt werden können. Im Anschluss daran haben Teilnehmende dann eine größere Chance, dauerhaft wieder eine Erwerbsarbeit aufnehmen zu können.

Ein weiteres strukturelles Problem liegt darin, dass die Jobcenter Arbeitsvermittlung leisten sollen und nur begrenzte Ressourcen und Zuständigkeiten für Gesundheitsförderung haben. Hier würden noch mehr gesundheitsbezogene Kompetenzen in den Jobcentern und eine bessere Verzahnung mit dem Gesundheitssystem weiterhelfen. Das gilt für die Beratung und den Zugang zu Angeboten der Gesundheitsförderung oder Therapie. Wichtig sind aber auch durchlässigere Übergänge: Die Tatsache, dass Menschen aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, darf sie nicht zu dauerhafter Passivität verdammen. Nach einer Phase der gesundheitlichen Stabilisierung brauchen sie wieder zuverlässige und niedrigschwellige Zugänge zur Arbeitsförderung und Beschäftigung.