Diverse Miniaturfiguren, die sich vor dem Symbol der Justitia (Waage) stehen.

Mehr Vereinbarkeit!

Zentral für Beschäftigte – entscheidend für Betriebe

Vereinbarkeit ist für viele Beschäftigte eine zentrale Voraussetzung für Erwerbsarbeit – und zugleich ein wichtiger Erfolgsfaktor für Betriebe. Sie entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Erwerbsarbeit überhaupt möglich ist.

Vereinbarkeit ist oft keine freie Entscheidung

Die aktuelle Beschäftigtenbefragung (2025) der Arbeitnehmerkammer Bremen zeigt: 
Reduzierte Arbeitszeiten sind häufig keine freiwillige Entscheidung. Ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten mit Kind nennt fehlende oder unzureichende Kinderbetreuung als ausschlaggebenden Grund.


Besonders Frauen geraten dadurch unter Druck, Beruf und Familie zu vereinbaren: 
61 Prozent der weiblichen Beschäftigten mit Kindern unter 14 Jahren übernehmen die Kinderbetreuung überwiegend selbst, bei den Männern sind es nur 8 Prozent. Diese ungleiche Verteilung wirkt sich unmittelbar auf Erwerbsumfang, Karrierechancen, Einkommen und Altersvorsorge aus.

Bedeutung für Betriebe

Vereinbarkeit ist ein zentraler Faktor der Fachkräftesicherung. Fehlende Vereinbarkeitsangebote führen dazu, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit reduzieren müssen oder den Betrieb verlassen. Gute Vereinbarkeitsbedingungen dagegen helfen, Fachkräfte zu halten, Ausfallzeiten zu reduzieren und vorhandenes Know-how langfristig im Betrieb zu sichern.

Was Beschäftigte brauchen

Für Beschäftigte bedeutet gute Vereinbarkeit vor allem:

  • verlässliche und planbare Arbeitszeiten
  • die Möglichkeit, Arbeitszeit an familiäre Bedürfnisse anzupassen
  • keine beruflichen Nachteile durch Sorgeverantwortung
  • ausreichende und passende Betreuungsangebote

Fehlen diese Rahmenbedingungen, entstehen dauerhafte Zielkonflikte, die zu Belastung, Unsicherheit und eingeschränkten beruflichen Perspektiven führen.

Ein zentrales Handlungsfeld für Betriebsräte

Die Ergebnisse machen klar: Vereinbarkeit ist kein „Privatthema“, sondern ein zentrales Handlungsfeld betrieblicher Interessenvertretung. Betriebsräte können hier viel bewegen – etwa durch Regelungen zu Arbeitszeit, mobilem Arbeiten, Schichtplänen oder zur Unterstützung bei familiären Pflegeaufgaben.

Save the Date

Wie Betriebs- und Personalräte Vereinbarkeit aktiv mitgestalten können, zeigen wir anhand konkreter Beispiele auf unserer Veranstaltung „Wenn Arbeit und Sorgearbeit zusammenkommen“ am 14.04.2026 um 10.00 Uhr.

Ihr Kontakt

Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)

Anja Feist

Stellvertretende Abteilungsleitung

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

0421.3 63 01-942