Diverse Miniaturfiguren, die sich vor dem Symbol der Justitia (Waage) stehen.

Vereinbarkeit kompakt

Aktuelle Tipps aus unserem Newsletter für Betriebs- und Personalräte zum Thema Vereinbarkeit

Inhaltsverzeichnis

Aus unserem Newsletter, September 2026

Mitbestimmung stärkt die Vereinbarkeit

Betriebe mit Betriebs- oder Personalrat bieten häufiger familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) auf Grundlage des IAB-Betriebspanels 2024.

In 82 Prozent der Betriebe mit Betriebs- oder Personalrat gibt es Möglichkeiten für eine familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung. Bei Betrieben ohne Interessenvertretung sind es 66 Prozent. Auch Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen werden häufiger unterstützt: Entsprechende Angebote gibt es in 26 Prozent der Betriebe mit Arbeitnehmervertretung, aber nur in 10 Prozent der Betriebe ohne Betriebs- oder Personalrat.

Das IAB weist darauf hin, dass die Daten keinen direkten Ursache-Wirkungszusammenhang belegen. Sie zeigen aber einen deutlichen Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein von Interessenvertretungen und familienfreundlichen Angeboten.

Betriebs- und Personalräte können sich gezielt für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege einsetzen und dabei ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte nutzen. Gerade bei Themen wie Arbeitszeit, Dienst- und Schichtplanung oder mobilem Arbeiten ist es häufig wirksamer, die Interessen der Beschäftigten kollektiv aufzugreifen, als wenn jede und jeder Einzelne passende Lösungen mit dem Arbeitgeber aushandeln muss. Betriebs- und Personalräte können solche Fragen in Betriebs- und Dienstvereinbarungen verbindlich regeln und so verlässliche Rahmenbedingungen für die Beschäftigten schaffen.

So können aus individuellen Vereinbarkeitsbedarfen gute und verlässliche Rahmenbedingungen für die Beschäftigten werden.

Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Auswertung des IAB-Betriebspanels 2024, veröffentlicht im IAB-Forum am 1. August 2025.

 

Ihr Kontakt

Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)

Anja Feist

Stellvertretende Abteilungsleitung

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

+49 421 36301-942