Immer wieder heißt es: Betriebe sind unpolitisch. Aber sie haben auch eine klare Aufgabe: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Diskriminierung zu verhindern. Zugleich weisen alle Studien weisen darauf hin, dass rechtsextreme Einstellungen zunehmen – in der Gesellschaft aber auch in den Betrieben.
Einer repräsentativen Umfrage zufolge wurden bei rechtsextremen Vorfällen auf der Arbeit in nicht einmal einem von fünf Fällen auch Maßnahmen ergriffen. Aber: Wenn doch etwas passiert ist, dann geht das bis hin zu Abmahnungen oder sogar Entlassungen. Befragungen zeigen: Solche Maßnahmen werden als erfolgreich eingestuft.
Was kann der Betriebsrat tun?
- Das Betriebsverfassungsgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bieten Möglichkeiten, Rechtsextremen etwas entgegenzusetzen. Der Betriebsrat hat die gesetzliche Aufgabe, ausländische Arbeitnehmende zu integrieren und Rassismus zu bekämpfen. Lasst euch nicht entmutigen, wenn Diversitätsprogramme zurückgefahren werden!
- Schon im Bewerbungsverfahren sollten Betriebsrät*innen auf rechtsextreme Codes achten – und nachfragen. Äußern sich Bewerber*innen offen rassistisch oder rechtsextrem, kann dies ein Ablehnungsgrund sein.
- Der Betrieb kann der ideale Ort sein, um Demokratie zu leben, etwa durch Beteiligung und offene Austauschformate. Wer am Arbeitsplatz lernt, dass die eigene Meinung gehört wird und etwas bewirkt, ist offener gegenüber demokratischen Prozessen.
- Prävention ist wichtig: Bringt einen Ethik-Kodex oder eine Selbstverpflichtung auf den Weg oder schließt sogar eine Betriebsvereinbarung ab.
- Zeigt klare Kante auf Betriebsversammlungen: Macht deutlich, wofür ihr im Unternehmen steht und von welcher Haltung die Zusammenarbeit im Betrieb geprägt ist. Dazu gehört auch ein Redeverbot oder ein Raumverweis.




