Aus unserem Newsletter, April 2026
Das Bundestariftreuegesetz kommt!
Nach langen Beratungen im Bundestag und im Bundesrat ist das Tariftreuegesetz beschlossen worden und tritt voraussichtlich im April 2026 in Kraft. Das ist vom Grundsatz her ein Durchbruch: Erstmals wird der Bund verpflichtet, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf tarifliche Entlohnung zu achten.
Öffentliche Auftraggeber müssen künftig prüfen, ob Unternehmen tarifgebunden sind oder vergleichbare Löhne zahlen. Unternehmen, die sich um Aufträge bewerben, müssen entsprechende Nachweise erbringen.
Das ist gut für tarifgebundene Unternehmen, da damit ein Wettbewerbsnachteil in der Konkurrenz um öffentliche Aufträge aufgehoben wird. Und es ist natürlich auch gut für die Beschäftigten, da die Tariflöhne im Schnitt 10% höher sind als die Löhne bei nicht-tarifgebundenen Unternehmen.
Leider hat das Gesetz auch Lücken:
- Der Gesetzgeber beschränkt die Tariftreue auf Bau- und Dienstleistungen – Lieferleistungen sind ausgenommen.
- Der Schwellenwert ist mit 50.000 Euro relativ hoch angesetzt – gerade im Dienstleistungsbereich bleiben dadurch viele Aufträge außen vor.
- Verteidigungs- und sicherheitsbezogene Aufträge sind vollständig ausgenommen. Eine überzeugende Begründung dafür fehlt – insbesondere angesichts der geplanten Milliardeninvestitionen in diesem Bereich nicht nachvollziehbar.
Bedeutung für die Mitbestimmung:
Der Betriebsrat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass Gesetze zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden (§ 80 BetrVG).
Das bedeutet konkret:
Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die notwendigen Informationen bereitstellen, z. B. zu vergebenen Aufträgen und eingesetzten Fremdfirmen.
Der Betriebsrat sollte diese Informationen aktiv einfordern und prüfen, ob tarifliche Standards eingehalten werden.
Der Betriebsrat kann die Einhaltung jedoch nicht selbst erzwingen.
Aber:
Der Betriebsrat kann die Beschäftigten informieren und sensibilisieren.
Beschäftigte können ihre Ansprüche selbst geltend machen.
Die Arbeitnehmerkammer Bremen bietet Rechtsberatung, an die sich Beschäftigte bei Fragen wenden können.

Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)
Michaela Gröne
Abteilungsleitung


