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Frisch geschult ist halb gewonnen

Die Arbeit im Personalrat ist geprägt durch „training on the job“: Jedes neue Mitglied muss sich die notwendigen Kenntnisse erst aneignen. Das geht am besten durch Schulungen – wir empfehlen jedem neu gewählten Personalratsmitglied, an den Grundschulungen teilzunehmen. Damit geht die Personalratsarbeit deutlich besser, leichter und effizienter von der Hand. Zur Teilnahme an erforderlichen Schulungen muss der Dienstgeber freistellen und die Kosten übernehmen (§§ 39 Abs.5, 41 BremPersVG). Dafür braucht es einen Entsendebeschluss des Personalrats für die teilnehmenden Personalratsmitglieder - eine Genehmigung des Dienstgebers muss nicht eingeholt werden.

Bei der Personalratsarbeit kommen regelmäßig Rechtsfragen auf, die (noch) nicht Gegenstand einer Schulung waren. Rechtliche Beratung und Hilfestellung für Personalräte auf kurzem Wege bereitzustellen, gehört zu den Aufgaben der juristischen Beratung der Abteilung Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT) in der Arbeitnehmerkammer Bremen. Wir bieten eine Beratung zu allen Fragen der Personalräte und Arbeitnehmern, die es werden wollen - Sprechen Sie uns gerne an!

Hotline für Betriebs- und Personalräte (RECHT)AKB003_Icon-Kontakt

Hotline für juristische Fragen zur Mitbestimmung
Mo. bis Do. 9 - 16 Uhr, Fr. 9 - 13 Uhr

Tel.: 0421/36301-960