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Bei der Einführung von KI die Auswirkungen auf die Gesundheit mitbedenken!

Dass KI Einzug in die Arbeitswelt erhält, ist kein Geheimnis und schon lange keine Zukunftsmusik mehr. Hinter immer mehr Software-Anwendungen und nützlichen Features im privaten wie im beruflichen Leben stecken heute schon „smarte“ Algorithmen, die im Zuge ihrer Nutzung „mitlernen“.

Das hat nicht nur Auswirkungen hinsichtlich der Menge und Qualität der Daten, die wir über uns preisgeben, sondern es verändern sich auch die Arbeitsmittel und die Arbeitsorganisationen, die unsere tägliche Arbeit bestimmen. Dies kann wiederum vielfältige Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten haben.

Der Einsatz von Chatbots in der Kundenkommunikation zur Vorsortierung der Anliegen kann zum Beispiel dazu führen, dass der Grad der Unzufriedenheit der Kunden im Laufe der telefonischen Durchstellung zunimmt. Landet der Kunde am Ende dann doch beim Mitarbeiter, weil die künstliche Intelligenz das Anliegen nicht lösen konnte, ergibt sich für den Beschäftigten oftmals eine belastendere Situation als bei einem direkten Gespräch, da sich beim Kunden bis dahin schon einiges an Emotionen angestaut hat. In der Logistikbranche hat der Einsatz von Datenbrillen beim „Pick-and-Pack“ gezeigt, dass durch die zusätzlichen optischen Reize und die Vorgabe von Wegstrecken durch das Lager und der zu erledigenden Handgriffe die psychische und physische Arbeitsbelastung zunimmt, während die Fehlerhäufigkeit gar nicht unbedingt sinkt. Bei direkter Mensch-Maschine-Kooperation muss darauf geachtet werden, dass computer- oder KI-gesteuerte Maschinen neben Sicherheitsabständen und Bewegungsgeschwindigkeiten auch einen Arbeitstakt einhalten und diesen nicht ihrerseits „optimieren“ – zu Lasten der Gesundheit der Beschäftigten.

Dem steht die Interessenvertretung jedoch nicht ohnmächtig gegenüber, sondern sie verfügt mit den bestehenden Mitbestimmungsrechten über wirksame Instrumente, die ggf. entstehenden Belastungen zu reduzieren. Mit dem Arbeitsschutzgesetz ist in Deutschland bereits ein wirksamer Schutz des Grundrechts auf Gesundheit bei der Arbeit in Kraft. Hiernach sind Arbeitgeber verpflichtet, die physischen und psychischen Gefährdungen bei der Arbeit systematisch zu ermitteln und wirksame Maßnahmen zu ihrer Verminderung oder Minimierung umzusetzen. Wichtig: Hierbei greifen auch die Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretungen. Das Verfahren zur Ermittlung ist die Gefährdungsbeurteilung und ihr Anwendungsbereich umfasst ganz prinzipiell auch die Einführung und Auswirkung von KI-Systemen.     

Die Einführung von KI-Systemen löst bei vielen Beschäftigten Sorgen aus, ob berechtigt oder nicht. Häufig wird befürchtet, dass Arbeit dequalifiziert und eintöniger wird, wenn alle einzelnen Schritte durch eine Maschine vorgegeben werden und der eigene Handlungsspielraum schwindet. Auch dass Arbeitsplätze im Zuge dieser schleichenden Revolution ganz wegfallen, erscheint möglich. Dort, wo viele Beschäftigtendaten erhoben und verarbeitet werden oder auch KI-gestützte Überwachungssysteme zum Einsatz kommen, wird zudem oft ein hohes Maß an Fremdbestimmung und Arbeitsverdichtung erlebt. Diese Ängste bei der Einführung und Gestaltung KI-gestützter Verfahren zu berücksichtigen, wird Aufgabe der Unternehmen und natürlich auch der Interessenvertretungen sein. 

Der Mensch wird auch in Zukunft in der Arbeitswelt nicht von künstlicher Intelligenz in Gänze ersetzt werden.  Wichtig ist es daher, die KI auch als Tool für die gesunde Arbeitsgestaltung zu nutzen. Auch wenn die Umsetzung dieser Idee insgesamt noch in den Kinderschuhen steckt, gibt es bereits erste Projekte, die in diese Richtung gehen. Das Projekt „Künstliche Intelligenz für gesunde Arbeit in Fahrberufen: Arbeitsbelastung und Sicherheit in Verkehr und Transport“ (KARAT) untersucht, wie sich mittels Erhebung und Auswertung von Routen- und Umgebungsdaten durch ein KI-System die Arbeitsbedingungen im Transportgewerbe verbessern lassen. 

Bei der Einführung und Nutzung von KI-Systemen muss die Interessenvertretungen miteinbezogen werden - unbedingt auch, um die Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Beschäftigten im Blick zu haben: Führt die Einführung von KI zu zusätzlichen Belastungen, und wenn ja, zu welchen? Können diese Belastungen minimiert werden, vielleicht schon durch eine Modifikation des KI-Systems? Wie können die Beschäftigten mit ihrer Expertise bei der Beurteilung der Auswirkung miteinbezogen werden? Die Beantwortung dieser Fragen ist für alle Neuland und erfordert sicher eine Menge Kreativität. Aber sie lohnt sich, weil es um die menschengerechte und gesunde Gestaltung der Arbeit von Morgen geht. 


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Dr. Dennis Wernstedt
Berater Mitbestimmung und Technologieberatung

(Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Bürgerstraße 1, 2. Etage
28195 Bremen

Tel.: 0421/36301-949
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