Aus unserem Newsletter, Oktober 2025
Warum Mitbestimmung bei IT früher ansetzen muss
Digitale Souveränität
Interessenvertretungen kennen es: Eine neue Software soll im Betrieb eingeführt werden – Microsoft 365, ein KI-Tool oder eine Cloud-Lösung. Der Betriebs- oder Personalrat wird in der Planungsphase beteiligt, doch die grundsätzlichen Weichenstellungen sind da oft schon vorgenommen: Welcher Anbieter? Welche technische Architektur? Wo werden Daten gespeichert?
Diese Vorfragen erscheinen technisch, sind aber hochpolitisch – und betreffen die digitale Souveränität des Betriebs. Ein Begriff, der in der Mitbestimmungspraxis noch zu selten auftaucht, obwohl er zentral ist für den Datenschutz von Beschäftigten sowie den Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Denn vernetztes Arbeiten erzeugt große Mengen tendenziell einsehbarer Daten.
Arbeiten auf fremder privater Infrastruktur
Die Abhängigkeit von ausländischen Tech-Konzernen ist keine abstrakte Gefahr. Im März 2024 blockierte Microsoft nach US-Sanktionen das E-Mail-Konto von Karim Khan, dem Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs. Ein privates Unternehmen schaltete faktisch die Kommunikationsinfrastruktur einer UN-Institution ab – weil es ein einzelner Staat verlangte.
Das Beispiel zeigt: Wer seine IT-Infrastruktur komplett in die Hände privater, zudem ausländischer Anbieter legt, gibt Kontrolle ab. Kontrolle über Daten der Beschäftigten, über Verfügbarkeit, über Handlungsfähigkeit. Dies führt schnell zum „Lock-In“-Effekt, der faktischen Bindung an einen Anbieter. Denn Datenmigration wird kompliziert, Schnittstellen sind proprietär. Der Wechsel zu Alternativen wäre kompliziert und würde immense Kosten verursachen. Der Anbieter kann einseitig Preise erhöhen, Funktionen ändern oder einstellen. Betriebe haben kaum Verhandlungsmacht.
Alternativen in Sicht?
Doch es tut sich etwas. Die Bundeswehr führt mit OpenDesk eine souveräne Arbeitsplatzumgebung ein. Schleswig-Holstein hat bereits 2023 den Ausstieg aus Microsoft 365 beschlossen. Das Zentrum Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung koordiniert seit 2023 entsprechende Projekte. Und nach Hamburg wird auch nun in Bremen mit LLMoin ein in Deutschland entwickeltes und verwaltetes Sprachmodell für den öffentlichen Dienst eingeführt – statt einfach ChatGPT einzukaufen. Es gibt also Alternativen.
Open-Source-Software ist dabei ein wichtiger Baustein digitaler Souveränität. Der wichtigste Vorteil ist die Transparenz: Der Code ist oft einsehbar, Sicherheitslücken können unabhängig geprüft werden und die Software lässt sich auf spezifische Bedürfnisse anpassen – zum Beispiel weniger und nicht immer mehr Überwachungsmöglichkeiten. Datenkontrolle durch On-Premise-Betrieb ist Standard, nicht Ausnahme. Die Nachteile sind aber ebenfalls real: Open Source erfordert mehr eigene Expertise oder qualifizierte Dienstleister. Die Bedienoberflächen sind manchmal weniger intuitiv zu bedienen und gerade die Vorteile vernetzten Arbeitens noch nicht so ausgereift. Dies bedeutet mehr Aufwand, Koordination und manchmal auch Pionierarbeit.
Was das für die Mitbestimmungspraxis bedeutet
Als Interessenvertretung lohnt es sich, auf mehreren Ebenen anzusetzen: Bei jeder Software-Einführung sollte die Frage nach Alternativen gestellt werden – auch wenn die Antwort zunächst "keine vorhanden" lautet. In Vereinbarungen können Exit-Strategien und Datenportabilität verankert werden, um künftige Handlungsspielräume zu sichern. Dabei sollte gut dokumentiert werden, wo Datenspeicherorte liegen und wie Zugriffsmöglichkeiten Dritter aussehen. Hier kann es helfen, sich mit anderen Gremien zu vernetzen um Erfahrungen auszutauschen sowie natürlich Kompetenz im eigenen Gremium durch Qualifizierung aufzubauen.
Darüber hinaus sollten strategische IT-Themen auf die Agenda gesetzt werden – auch wenn sie außerhalb der klassischen Planungsphase liegen. Perspektivisch können Betriebs- oder Personalräte die Diskussion über digitale Souveränität in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Dienststelle anstoßen, Pilot-Projekte mit souveränen Alternativen vorschlagen und sich für Mitbestimmung bereits in der Vorplanungsphase einsetzen – im besten Fall unter Einbezug der Beschäftigten.
Die zentrale Frage bleibt: Wollen wir die Kontrolle über unsere digitale Infrastruktur? Oder machen wir uns zu abhängig von Monopolisten?
Ihr Kontakt

Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)
Daniel Kühn
Digitalisierung der Arbeit



