Aus unserem Newsletter, Juni 2026
Wenn die Arbeit ins Schwitzen kommt: Hitzeschutz ist Mitbestimmungsthema
Die Sommer werden heißer – und damit auch viele Arbeitsplätze. Das ist nicht nur unangenehm, sondern kann schnell zu einer ernsthaften Gefahr für Gesundheit und Sicherheit werden. Denn steigende Temperaturen führen zu Dehydrierung und Kreislaufproblemen bis hin zum Hitzekollaps. Bei Arbeiten in Außenbereichen kommt die Gefährdung durch vermehrte UV-Strahlung hinzu, wodurch das Risiko von Augenschäden, Sonnenbränden und langfristig auch Hautkrebs zunimmt. Außerdem leidet bei Arbeiten in Sonne und Hitze auch die Konzentration und es kommt häufiger zu Unfällen.
Grund genug, rechtzeitig ins Handeln zu kommen!
Das geht am besten von einer soliden Grundlage aus, nämlich mit einer geeigneten Gefährdungsbeurteilung. Gibt es die schon im Betrieb und wird das Thema „Hitze“ darin angemessen berücksichtigt? Der Betriebsrat kann den Arbeitgeber auffordern, ihm die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen, damit er sich darüber ein Urteil bilden kann. Wenn es eine solche Gefährdungsbeurteilung noch nicht gibt, sollte der Betriebsrat den Arbeitgeber auf die gesetzliche Pflicht zur Durchführung hinweisen. Im Rahmen seines Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG darf der Betriebsrat auch daran mitwirken, was es bei der Erfassung der Gefährdungen alles zu berücksichtigen gilt. Das könnte zum Beispiel sein, wann, wo und wie Messungen vorgenommen werden.
Muss der Arbeitgeber noch weitere gesetzliche Verpflichtungen erfüllen?
Für die Innenräume in Arbeitsstätten gibt es Grenzwerte, nach denen ein Arbeitgeber tätig werden muss. Bei Temperaturen über 26 Grad „sollen zusätzliche Maßnahmen“ ergriffen werden, ab 30 Grad „müssen wirksame Maßnahmen“ ergriffen werden und über 35 Grad ist ein Raum „ohne Maßnahmen“ nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Maßnahmen in diesem Sinne können sein: effektive Steuerung des Sonnenschutzes und der Lüftung, Nutzung von Gleitzeitregelungen, Lockerung der Kleidungsordnung oder die Bereitstellung von Ventilatoren. Die genaue Ausgestaltung ist Sache der Betriebsparteien auf Grundlage der erstellten Gefährdungsbeurteilung.
Welche Maßnahmen sind geeignet und sollen umgesetzt werden? Hier greifen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und ein wichtiger Grundsatz.
Bezüglich der Rangfolge der Maßnahmen gilt das TOP-Prinzip:
- technische Maßnahmen wie Verschattung oder Klimageräte,
- organisatorische Maßnahmen wie die Verlagerung von Arbeitszeiten oder das Erstellen von Lüftungsplänen,
- erst dann personenbezogene Maßnahmen wie Hitzeschutzkleidung.
Der Betriebsrat kann hier wirksam mitbestimmen und mitgestalten, welche Maßnahmen zu priorisieren sind und wie sie umgesetzt werden.
Mit dieser Checkliste kommt der Betriebsrat schnell in die Umsetzung:
- Hitzebelastung als Thema im Arbeitsschutzausschuss setzen,
- Einsicht und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung verlangen,
- Temperaturmessungen und Dokumentation anregen,
- klare betriebliche Hitzeregeln vereinbaren,
- technische Maßnahmen einfordern, zum Beispiel Sonnenschutz, Lüftung, Verschattung, Kühlung,
- organisatorische Maßnahmen regeln, zum Beispiel Verlegung schwerer Arbeiten in kühlere Tageszeiten; Pausen- und Schichtregelungen für heiße Tage anpassen,
- persönliche Schutzmaßnahmen sicherstellen, etwa Getränke, Kopfbedeckung, UV-Schutzkleidung, Sonnencreme,
- Unterweisung der Beschäftigten und Führungskräfte verlangen,
- eine Betriebsvereinbarung zum Hitzeschutz anstoßen.
Als Betriebsrat müsst ihr nicht sofort die perfekte Lösung präsentieren. Oft reicht es zunächst, die richtigen Fragen zu stellen und das Thema auf die betriebliche Agenda zu setzen. Denn je früher über Schutzmaßnahmen gesprochen wird, desto besser lassen sich Gesundheitsrisiken vermeiden.
Die nächste Hitzewelle kommt bestimmt. Daher gilt es die Zeit davor zu nutzen, um gemeinsam mit dem Arbeitgeber gute und praktikable Lösungen zu entwickeln. Eure Kolleg*innen werden es euch danken.
Ihr Kontakt

Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)
Sabrina Warsönke
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)
Dennis Wernstedt
Arbeits- und Gesundheitsschutz



