Diverse Miniaturfiguren, die unter anderem vor einem Krankenwagen stehen

Gesundheitswelle

Unsere Newsletter-Reihe liefert regelmäßig aktuelle Tipps zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aus unserem Newsletter, März 2026

Macht guter Arbeitsschutz Arbeitgebende attraktiver?

Ergebnisse des aktuellen iga-Reports

Der aktuelle iga.Report 49 der Initiative Gesundheit und Arbeit zeigt: Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen sind ein zentraler Faktor für Arbeitgeber*innenattraktivität – und damit auch für Fachkräftesicherung und Beschäftigtenbindung. 

Für Betriebs- und Personalräte ist das eine wichtige Botschaft. Sie bestätigt: Gute und gesunde Arbeit entsteht nicht zufällig. Entscheidend ist, wie die Arbeit tatsächlich organisiert ist und wie ernsthaft mit Belastungen umgegangen wird. Denn Beschäftigte nehmen sehr genau wahr, ob Arbeitsverdichtung thematisiert wird, ob Personal realistisch bemessen ist und ob Führungskräfte Verantwortung übernehmen. Sie erleben, ob Gefährdungsbeurteilungen lediglich formal durchgeführt oder tatsächlich genutzt werden, um Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Ein zentrales Ergebnis des Reports lautet deshalb: Nicht die Menge der Maßnahmen zählt, sondern ihre Qualität.Wirksam wird Arbeitsschutz dort, wo strukturelle Fragen angegangen werden: Arbeitsorganisation, Arbeitsmenge, Führungskultur und Beteiligung. 

Gerade hier kommt die Mitbestimmung ins Spiel. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers/ der Arbeitgeberin und zugleich ein wichtiges Handlungsfeld für Betriebs- und Personalräte. Ob bei der Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung, bei Maßnahmen gegen psychische Belastungen oder bei Fragen der Arbeitszeit und Arbeitsorganisation. Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei kein bloßes Dokument für die Schublade. Richtig genutzt, ist sie ein Instrument zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen. Mitbestimmung bedeutet hier, darauf zu achten, dass Verfahren nicht nur formal abgearbeitet, sondern ernsthaft betrieben werden. Werden Ergebnisse kommuniziert? Sind Maßnahmen konkret vereinbart und Verantwortlichkeiten festgelegt? Wird überprüft, ob sie wirken? Diese Fragen sind im Arbeitsalltag entscheidend.

Für Betriebs- und Personalräte bietet die Studie eine klare Argumentationsgrundlage. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein zentrales Feld der Mitbestimmung. Und Mitbestimmung zielt genau auf die Qualität der Gestaltung. Es geht nicht darum, möglichst viele Einzelmaßnahmen zu starten, sondern darum, wirksame Regelungen zu schaffen und damit die Gesundheit der Kolleg*innen und die Zukunftsfähigkeit des Betriebs oder der Dienststelle zu stärken. Denn guter Arbeitsschutz macht Arbeitgeber*innen attraktiver – wenn er gezielt, strukturell und mitbestimmt gestaltet wird.
 

Ihr Kontakt

Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)

Sabrina Warsönke

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Desksharing | Homeoffice/ Mobile Arbeit | Gewalt am Arbeitsplatz 

0421.3 63 01-989

Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)

Dennis Wernstedt

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Psychische Belastungen/ Gefährdungsbeurteilung | Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) | Sucht

0421.3 63 01-949