Interessenvertretungen spielen bei der Gestaltung des Arbeitsschutzes eine entscheidende Rolle. Sie besitzen umfangreiche Mitbestimmungsrechte, um den Arbeitgeber bei der Schaffung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen zu unterstützen – oder auch mal Druck zu machen, wenn sich von allein nichts tut.
Das gilt für alle wesentlichen Gestaltungsfelder wie zum Beispiel:
- Aufbau einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation im Betrieb und in der Dienststelle
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen inklusiver psychischer Belastungen
- Ableitung geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungen
- Gestaltung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Maßnahmen der betrieblichen Suchtprävention
- Ausgestaltung neuer Arbeitsformen (z.B. Homeoffice, mobile Arbeit, Desksharing) im Sinne menschengerechter Arbeit
- Gestaltung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)
Ihr Kontakt

Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)
Dennis Wernstedt
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)
Sabrina Warsönke
Arbeits- und Gesundheitsschutz



