Gesundheit

Wenn die Arbeit mit der Schulter zur Last wird

Vor einem Jahr wurde die Läsion der Rotatorenmanschette in die Liste der ­Berufskrankheiten aufgenommen. Was das für Betroffene bedeutet und welche Branchen besonders belastet sind.

Handwerker verrichtet Arbeiten an der Decke über Kopf

Beschäftigte, die viel heben und Bewegungen mit den Händen über dem Kopf ausführen, sind überdurchschnittlich gefährdet für eine Schädigung der Rotatorenmanschette.

Was ist eine Läsion der Rotatorenmanschette?

Das Schultergelenk an sich ist ein komplexes System, das aus Knochen, Bändern, Schleimbeuteln und Sehnen besteht. ­Stabilisiert wird es von einer Muskelgruppe, der sogenannten Rotatorenmanschette. Diese hält den Oberarmkopf in der Schulterpfanne und ermöglicht Bewegungen wie Heben, ­Drehen und Abspreizen der Arme. Reißen eine oder mehrere Sehnen der Rotatorenmanschetten-Muskulatur ein oder ganz ab, spricht man von einer Läsion, also einer Schädigung oder Verletzung – und die verursacht Schmerzen bei den Betroffenen. Häufig wird sie durch Unfälle oder Verschleiß ausgelöst. Typische Symptome können belastungsabhängige Schulterschmerzen, ein Kraftverlust beim Heben des Armes und eine eingeschränkte Beweglichkeit der Schulter sein.

Wer ist besonders betroffen?

Aufgrund ihres Aufbaus ist die Schulter für Verletzungen besonders anfällig. „Die Rotatorenmanschette ist eine absolute Sollbruchstelle im Körper“, sagt Lars-Alexander Hirsch, Experte für Berufskrankheiten bei der Arbeitnehmer­kammer Bremen. Bereits Menschen ab 40 Jahren sind ­häufig betroffen, bei den über 70-Jährigen leiden bereits bis zu 30 Prozent darunter. Besonders belastet sind Arbeitnehmende aus Bau, Montage, Handwerk, Forstwirtschaft, Fleischverarbeitung sowie Friseur*innen. „Beschäftigte, die viel heben und Bewegungen mit den Händen über dem Kopf ausführen, sind überdurchschnittlich gefährdet“, sagt Lars-Alexander Hirsch. Das sind Maler*innen, die häufig an der Decke arbeiten, Kfz-Mechaniker*innen, die an Fahrzeugen über sich montieren, Forstarbeiter*innen, die Hecken stutzen, aber auch Köch*innen, die vor allem in Großküchen regelmäßig sehr schwere Töpfe heben müssen.

Auch Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen sind besonders belastet: „Das Heben und Umlagern von Patient*innen, oft in ungünstigen Positionen, führt ebenfalls zu einer starken Belastung der Schulter“, erläutert Hirsch. Eine weitere gefährdete Berufsgruppe sind die Industrie- und ­Produktionsarbeiter*innen, die die Schulter häufig durch monotone Bewegungen am Arbeitsplatz belasten.

„Die Kombination aus häufiger Arbeit über Schulter­höhe, wiederholten Bewegungen, schweren Lasten und ­fehlenden Pausen erhöht das Risiko deutlich und kann eine Schädigung der Rotatorenmanschette verursachen“,
so Hirsch.

Was können betroffene Arbeitnehmende tun?

„Wurde die Läsion der Rotatorenmanschette nachweisbar durch eine besondere Belastung am Arbeitsplatz verursacht, sollte ein Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit gestellt werden“, erläutert Experte Lars-Alexander Hirsch. Als Berufskrankheit können Erkrankungen anerkannt werden, die entstehen, weil die Beschäftigten durch ihre Arbeit gesundheitsschädigenden Einwirkungen in höherem Maß ausgesetzt sind. Zudem muss die Erkrankung in der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt sein. Seit vergangenem Jahr ist dies bei der Rotatorenmanschettenläsion der Fall. Betroffene Arbeitnehmende können eine entsprechende Unterstützung bei der Berufsgenossenschaft (BG) beantragen. Unter Umständen erhalten sie finanzielle Leistungen, Reha-­Maßnahmen oder Rentenzahlungen bei Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die möglichen Hilfen können von präventiven Maßnahmen über Physiotherapie und Fitnessstudio bis hin zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes reichen.

Wichtig: Die Berufsgenossenschaft darf auch schon vor dem Anerkennungsverfahren tätig werden, zum Beispiel präventiv über die Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Auch Schulungen, wie Mitarbeiter*innen schulterschonend arbeiten, können vorab bei der BG beantragt werden.

Warum ist die offizielle Anerkennung als Berufskrankheit so wichtig?

Bereits vor der offiziellen Anerkennung wurde die Läsion der Rotatorenmanschette bei Arbeitnehmenden in Einzelfällen als Berufskrankheit erkannt, diese Verfahren nahmen jedoch viel Zeit in Anspruch. „Durch die offizielle Anerkennung als Berufskrankheit gibt es nun ein standardisiertes Verfahren, die Hürden dafür sind jetzt deutlich geringer“, sagt Hirsch.

Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren?

Für das Anerkennungsverfahren gibt es mehrere Wege: Eine Möglichkeit ist, dass der behandelnde Arzt einen Antrag bei der Berufsgenossenschaft stellt. Betroffene Arbeit­nehmende können diesen Antrag aber auch selbst stellen. „Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit ist eine dokumentierte langjährige Gefährdung und eine Diagnose durch einen Arzt“, erläutert Experte Lars-Alexander Hirsch. Die Diagnose stützt sich unter anderem auf Schmerzen im Bereich des Schultergelenks, die häufig nachts und nach Schultergelenksbelastungen auftreten, Funktions­störungen im Bereich der Schulter in Form einer Einschränkung der aktiven Beweglichkeit sowie eine verminderte Kraft des betroffenen Muskels. Für den Antrag bei der Berufsgenossenschaft müssen Arztberichte, MRT-Aufnahmen und Ähnliches angefordert werden, damit der Krankheitsverlauf nachvollzogen werden kann.

Welche Hilfe bietet die Arbeitnehmerkammer Bremen?

Die Arbeitnehmerkammer Bremen hilft Beschäftigten abzuklären, ob eine Berufskrankheit vorliegt und den Antrag auf Anerkennung zu stellen. „Da lauern einige Hürden“, weiß Berufskrankheiten-Experte Hirsch. Betroffene Arbeit­nehmende müssen geduldig sein: „Anschließend dauert es oftmals bis zu einem Dreivierteljahr, bis es zur Anerkennung oder abschließenden Beurteilung kommt“, sagt Hirsch. Auch während des Verfahrens steht die Arbeitnehmer­kammer Bremen beratend zur Seite. Bei erfolgreicher Anerkennung unterstützen die Expert*innen zudem, die entsprechenden Leistungen zu beantragen, ebenso beim Widerspruch im Falle einer Ablehnung.

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