Politik

Was das neue Tariftreuegesetz den Beschäftigten bringt

Weil er selbst viele Aufträge vergibt, hat der Staat auf die Wirtschaft großen Einfluss – auch auf die Arbeitsbedingungen. Sie sollen von dem neuen Bundestariftreuegesetz profitieren, das seit 1. Mai 2026 gilt. Welche Fortschritte es gibt und woran es fehlt, erklärt Peer Rosenthal, der Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer.

Handwerker auf der Baustelle eines Hauses im Rohbau

Bei „Tariftreue“ denken viele Menschen eher an ihren Mobilfunktarif. Was genau regelt das Bundestarifreuegesetz? 

Peer Rosenthal: Es geht darum, öffentliche Aufträge nur an Unternehmen zu vergeben, die dafür Tariflöhne bezahlen. Dann profitieren auch die Arbeitnehmenden: Tarifbeschäftigte bekommen im Durchschnitt zehn Prozent mehr Lohn und müssen eine Stunde weniger in der Woche arbeiten. Auch der Gender Pay Gap — der Unterschied zwischen dem Verdienst von Frauen und Männern — ist in Betrieben mit Tarifvertrag deutlich kleiner. Tariftreue muss also der Standard sein, nicht die Ausnahme!      

Wer profitiert vom neuen Bundestariftreuegesetz?

Der Staat hat eine große Marktmacht: Insgesamt reden wir über ein Auftragsvolumen von deutlich mehr als 30 Milliarden Euro. Natürlich ist es so, dass die Baubranche da eine große Rolle spielt. Der Staat vergibt aber auch Aufträge an Dienstleistungsunternehmen, beispielsweise in der IT-Branche oder im Sicherheitsbereich. Für Beschäftigte, die an öffentlichen Aufträgen in diesen Bereichen arbeiten, müssen jetzt Tariflöhne bezahlt werden. Allerdings gibt es Einschränkungen. So gilt das neue Gesetz gar nicht für Lieferleistungen und nur für Aufträge, deren Wert 50.000 Euro übersteigt – und nicht, wie von uns gefordert, schon ab 10.000 Euro. Verteidigungs- und sicherheitsbezogene Aufträge sind vollständig ausgenommen. Eine überzeugende Begründung dafür fehlt. Angesichts der Milliardeninvestitionen in diesem Bereich ist das nicht nachvollziehbar. Viele öffentliche Aufträge sind also gar nicht von dem Gesetz betroffen. Hinzu kommt: Es fehlt an Kontrollen: Nötig sind stichprobenartige Prüfungen, die vor Ort ausgeführt werden können, mehr Personal und eine Meldestelle für Hinweisgeber*innen.

Hält das Gesetz überhaupt, was es verspricht?

Erstmals wird der Bund verpflichtet, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf tarifliche Entlohnung zu achten – damit öffentliche Gelder keine Niedriglohnarbeit finanzieren. Deswegen ist das Bundestariftreuegesetz ein wichtiger Schritt. Es definiert Standards und soll verhindern, dass tarifgebundene Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge benachteiligt sind. So setzt das Gesetz Anreize, um Unternehmen in die Tarifbindung zurückzuholen. Die ist dringend nötig: Bundesweit gilt nur noch für knapp die Hälfte der Beschäftigten ein Tarifvertrag.

Kritiker*innen sagen, dass das Gesetz mehr Bürokratie schafft und den ohnehin belasteten Unternehmen noch mehr aufbürdet. Stimmt das?

Nein! Es schafft Wettbewerbsgleichheit für die Unternehmen, die schon heute nach Tarif bezahlen. Für sie ist damit auch kein größerer Aufwand verbunden als in der Vergangenheit. 

In Bremen gibt es schon ein Tariftreue- und Vergabegesetz. Ist das ein Vorbild? 

Tarifreueregelungen gibt es in allen Bundesländern – außer in Sachsen und in Bayern. Die Regelungen sind von unterschiedlicher Tiefe und Qualität, in Bremen haben wir ein sehr ambitioniertes Tarifreue- und Vergabegesetz mit sehr weitreichender Geltung – betroffen sind alle öffentlichen Bauaufträge ab 5.000 Euro, bei Dienstleistungsaufträgen gilt es sogar schon ab einer Summe von 3.000 Euro. Neben dem Tariftreuegesetz brauchen wir aber weitere Maßnahmen, um die Tarifbindung zu stärken. Im Land Bremen arbeiten heute 56 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden und damit deutlich mehr als im Bundesschnitt. Bremen liegt im Ländervergleich zwar auf Platz 1. Allerdings: Vor 20 Jahren lag die Tarifbindung hier noch bei 70 Prozent. 

Foto von Peer Rosenthal
Das Bundestariftreuegesetz allein wird die sinkende Tarifbindung nicht aufhalten können.
Peer Rosenthal

Die Tarifbindung in Deutschland ist schon seit Jahrzehnten rückläufig. Was kann man dagegen tun? 

Die Bundesregierung muss jetzt schnell einen Nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung vorlegen, der laut der EU-Mindestlohnrichtlinie fällig ist. Da herrscht momentan aber Stillstand. Dabei verlangt die EU von allen Mitgliedstaaten Maßnahmen, solange die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Das Bundestariftreuegesetz allein wird die sinkende Tarifbindung aber nicht aufhalten können. Daher unterstützt die Arbeitnehmerkammer die Tarifwende-Vorschläge des DGB. Sie sehen unter anderem vor, dass Tarifverträge leichter für alle Unternehmen einer Branche als allgemeinverbindlich erklärt werden können. Gerade Beschäftigten in kleinteilig strukturierten Branchen wie dem Einzelhandel oder dem Gastgewerbe würde dies helfen, da hier der Anteil der Geringverdienenden groß ist. Die Praxis in anderen Ländern zeigt, dass in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen ein großes Potenzial zur Ausweitung der Tarifbindung liegt.

Was muss sich aus Sicht der Arbeitnehmerkammer sonst noch ändern?

Gewerkschaften müssen ein digitales Zugangsrecht zu Betrieben erhalten, der Gewerkschaftsbeitrag steuerlich vollständig absetzbar sein und sogenannte OT-Mitgliedschaften („ohne Tarifbindung“) von Betrieben in Arbeitgeberverbänden müssen verboten werden. Aber auch in Bremen kann einiges getan werden. Wir fordern von der Landesregierung deshalb einen Landesaktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung. Hier sollte beispielsweise festgeschrieben werden, dass in der Wirtschaftsförderung ein Bonussystem für tarifgebundene Unternehmen eingeführt wird. Zudem kann die Vergabe von Gewerbeflächen an die Anwendung von Tarifverträgen geknüpft werden. Das passiert in Bremen bisher noch nicht.

Stellungnahme der Arbeitskammern zum Bundestariftreuegesetz

Bundestariftreuegesetz

Vorschläge des DGB zur Tarifwende

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