„Wenn ich einen neuen Job anfange und krank werde, habe ich sofort Anspruch auf Weiterzahlung meines Gehalts oder Lohns.“ Das stimmt nicht.
Wenn Beschäftigte arbeitsunfähig erkranken, muss der Arbeitgeber Gehalt oder Lohn weiterzahlen (Entgeltfortzahlung). Der Anspruch entsteht jedoch erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit).
Nach Ablauf dieser Wartezeit ist der Arbeitgeber für sechs Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.
Der Anspruch besteht für jede Krankheit neu.
Während der Wartezeit sowie nach dem Ende der Entgeltfortzahlung haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse.



