Recht

Rechtsirrtum

„Wenn ich einen neuen Job anfange und krank werde, habe ich sofort Anspruch auf Weiterzahlung meines Gehalts oder Lohns.“

Das stimmt nicht.

Weiße Schrift auf rotem Untergrund: „Wenn ich einen neuen Job anfange und krank werde, habe ich sofort Anspruch auf Weiterzahlung meines Gehalts oder Lohns.“ Stimmt das?

„Wenn ich einen neuen Job anfange und krank werde, habe ich sofort Anspruch auf Weiterzahlung meines Gehalts oder Lohns.“ Das stimmt nicht.

Wenn Beschäftigte arbeitsunfähig erkranken, muss der Arbeitgeber Gehalt oder Lohn weiterzahlen (Entgeltfort­zahlung). Der Anspruch entsteht jedoch erst nach vier­wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit).

Nach Ablauf dieser Wartezeit ist der Arbeit­geber für sechs Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.
Der Anspruch besteht für jede Krankheit neu.

Während der Wartezeit sowie nach dem Ende der Entgeltfortzahlung haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse.

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