21. Juli 2026
BAM: Minijobs gelten als unkompliziert und attraktiv. Was ist daran problematisch?
Elke Heyduck: Auf den ersten Blick wirken sie tatsächlich wie eine gute Sache: Bis zu 603 Euro im Monat, meist ohne eigene Steuer- und Sozialabgaben. Aber dieses „Mehr Netto vom Brutto“ ist teuer erkauft. Minijobber*innen haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, bauen nur sehr geringe Rentenansprüche auf und sind nicht eigenständig krankenversichert. Langfristig überwiegen die Nachteile deutlich.
Trotzdem sind Minijobs weit verbreitet.
Ja. Im April 2026 gab es im Land Bremen mehr als 70.000 Minijobs. Das entspricht 16,8 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen und geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse. In der Gastronomie arbeitet sogar mehr als die Hälfte der Beschäftigten im Minijob, bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen sind es rund 40 Prozent und im Handel 22 Prozent. Minijobs sind also keine Randerscheinung.
Für wen sind Minijobs besonders riskant?
Besonders häufig arbeiten Frauen im Minijob, etwa weil sie Kinder oder Angehörige betreuen. Sie bleiben dadurch oft finanziell vom Einkommen des Partners abhängig. Bei einer Trennung oder wenn der Partner arbeitslos wird, kann das schnell zu existenziellen Problemen führen. Andere Minijobber müssen ihr kleines Gehalt mit Leistungen vom Jobcenter aufstocken. Eine Abhängigkeit von Dritten geht also fast immer damit einher.
Sind Minijobs wenigstens ein guter Einstieg in den Arbeitsmarkt?
Meist nicht. Gerade für Langzeitarbeitslose oder Berufsrückkehrerinnen werden sie häufig zur Sackgasse. Es fehlt an Entwicklungsmöglichkeiten, Weiterbildung und einer realistischen Perspektive auf ein Einkommen, von dem man leben kann. Aus einer Teilzeitstelle kann mehr werden, aus einem Minijob nicht. Sozialversicherungspflichtige Teilzeit bietet deutlich bessere Chancen – auch bei wenigen Wochenstunden.
Was bedeutet das konkret bei Arbeitslosigkeit oder in einer Krise?
Wer nur im Minijob arbeitet, zahlt keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und es gibt weder Arbeitslosengeld noch Kurzarbeitergeld. Während der Corona-Pandemie haben wir in unserer Rechtsberatung sehr deutlich erlebt, welche Folgen das hat. Viele Minijobber*innen verloren ihr Einkommen praktisch von einem Tag auf den anderen und wollten wissen, warum sie kein Kurzarbeitergeld bekommen. Wir konnten dann nur aufklären, dass eben keine Ansprüche entstanden sind, weil kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurde.
Aber Minijobber*innen haben doch dieselben Arbeitnehmerrechte wie andere Beschäftigte?
Rechtlich ja. Sie haben Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Einhaltung von Kündigungsfristen. Das alles hat nichts mit der Arbeitslosenversicherung zu tun. In der Praxis werden diese Rechte aber besonders häufig missachtet. In unserer Beratung berichten Beschäftigte immer wieder, dass Urlaub verweigert, Krankheitstage nicht bezahlt oder Kündigungsfristen ignoriert werden. Der Minijob wird offenbar vielfach als Arbeitsverhältnis zweiter Klasse behandelt.
Sind Minijobs für Unternehmen nicht notwendig, um flexibel zu bleiben?
Flexibilität geht auch anders. Betriebe können sozialversicherungspflichtige Teilzeit mit wenigen Wochenstunden anbieten, befristet einstellen, variable Arbeitszeiten vereinbaren oder Arbeitszeit- und Jahresarbeitszeitkonten nutzen. Für Vertretungen und saisonale Spitzen gibt es ebenfalls reguläre Lösungen.
Verdrängen denn umgekehrt Minijobs reguläre Stellen?
In vielen Branchen liegt dieser Verdacht nahe. Wenn Arbeit dauerhaft anfällt, aber in zahlreiche kleine Beschäftigungsverhältnisse aufgeteilt wird, entstehen Minijobs nicht zusätzlich, sondern anstelle regulärer Stellen. Das ist besonders im Gastgewerbe, im Handel, in der Reinigung, bei Sicherheitsdiensten oder in der Veranstaltungsbranche zu beobachten.
Welche Folgen haben Minijobs für Staat, Kommunen und Sozialversicherungen?
Minijobs verlagern Kosten auf die Allgemeinheit. Beschäftigte erwerben kaum eigene Ansprüche, sind aber häufig über Ehepartner*innen, staatliche Leistungen oder andere Sicherungssysteme abgesichert. Den Kranken- und Pflegekassen fehlen reguläre Beiträge, während bei Arbeitslosigkeit oder im Alter unter Umständen Sozialleistungen einspringen müssen. Auch Ländern und Kommunen entgehen Einnahmen. Auch fiskalisch und verteilungspolitisch überzeugte die Regelung nicht. Viele Menschen mit geringem Einkommen benötigten die Steuerbefreiung nicht, weil sie ohnehin keine Einkommensteuer gezahlt hätten. Den steuerlichen Vorteil haben vor allem einkommensstarke Haushalte – das bekannte Beispiel ist ja immer der Arzt, der seine Frau als Minijobberin anstellt. Sie zahlt keine Steuern, wäre sie aber regulär angestellt, wäre für sie derselbe Steuersatz fällig wie für das Haupteinkommen.
Bringt eine Abschaffung von Minijobs nicht zusätzliche Schwarzarbeit?
Dafür gibt es keine überzeugenden Hinweise. Schwarzarbeit im großen Stil entsteht vor allem dort, wo Steuern, Sozialabgaben, Kontrollen und arbeitsrechtliche Pflichten bewusst umgangen werden. Aber für Privathaushalte braucht es unbürokratische Lösungen, damit es hier nicht zu vermehrter Schwarzarbeit kommt. Man könnte zum Beispiel die Minijobzentrale als Anlaufzentrale beibehalten und anders ausrichten. Entscheidend ist: Kleine Beschäftigungsverhältnisse sollen weiterhin möglich sein – aber legal, sozial abgesichert und unkompliziert.
Wären Schüler*innen, Ehrenamtliche oder Übungsleiter*innen von einer Reform betroffen?
Nein. Ehrenamtliche Tätigkeiten und die Übungsleiterpauschale sind eigenständige Regelungen. Und für Schüler und Studierende könnte man sich auch Ausnahmeregelungen vorstellen, da sie ohnehin meist anderweitig über ihren Status abgesichert sind.
Was fordert die Arbeitnehmerkammer?
Wir wollen keine kleinen Jobs verbieten. Wir wollen, dass auch kleine Jobs ab dem ersten Euro regulär sozial abgesichert sind. Beschäftigte müssen Rentenansprüche erwerben, gegen Arbeitslosigkeit geschützt sein, Lohnfortzahlung und alle anderen Arbeitnehmerrechte bekommen und Zugang zu Qualifizierung haben.
Was wäre der entscheidende Fortschritt?
Arbeit mit wenigen Stunden bliebe möglich, wäre aber keine arbeitsmarktpolitische Sonderzone mehr. Beschäftigte wären besser geschützt, Unternehmen könnten Personal langfristiger entwickeln und die Sozialversicherungen würden auf eine breitere Grundlage gestellt.



