Stress und Termindruck lassen keine Zeit für eine Pause? Rechtlich ist das – bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden täglich – nicht erlaubt. Beschäftigte haben nicht nur ein Recht auf Pausen, sie müssen sie laut Arbeitszeitgesetz auch nehmen.
Die perfekte Pause
Der Zweck der Pause ist Erholung, also sollten Sie dann nicht arbeiten. Bestenfalls machen Sie das Gegenteil von dem, was Sie beim Arbeiten tun. Wenn Sie viel sitzen, bewegen Sie sich. Wenn Sie körperlich arbeiten, ruhen Sie sich aus. Wenn Sie viel mit Menschen zu tun haben, suchen Sie die Stille.
Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen
Pausen sind privat und unversichert. Wege während der Pause von und zum Arbeitsplatz können versichert sein, in der Regel aber nicht der Aufenthalt am Pausenziel.
Arzt- oder Frisörbesuch
Sind erlaubt, aber nicht versichert. Auch der der Weg hin und zurück ist nicht versichert, da es sich um private Erledigungen handelt.
Einkäufe
Ausgedehnte Shoppingtouren oder Großeinkäufe im Supermarkt sind privater Natur und nicht versichert. Kaufen Sie jedoch während Ihrer Pause Lebensmittel zum Verzehr für die Pause oder während der Arbeit, ist der Weg zum Einkauf versichert. Arbeiten Sie im Homeoffice, sind auch hier Wege versichert, die mit der Arbeit im Zusammenhang stehen, etwa der Gang auf die Toilette oder das Holen eines Getränks. Rein privat veranlasste Tätigkeiten und Wege, wie das Abholen eines Pakets von der Haustür, sind nicht versichert.
Essen gehen
Der Weg zum Mittagessen, also zur Kantine, ins Restaurant oder in die eigene Küche ist versichert. Zeit und Entfernung zum Mittagessen müssen angemessen sein, sonst entfällt der Versicherungsschutz. Das Mittagessen selbst ist nicht versichert.
Ein Spaziergang zur Erholung – aber meist ohne Versicherungsschutz.
Spaziergang
Spaziergänge während der Pause sind (bis auf seltene Ausnahmefälle) grundsätzlich nicht versichert.
Raucherpause
Rauchen ist Privatsache und somit ist die Zigarettenpause nicht versichert.
Mittagsschlaf
Der Powernap während der Pause ist nicht versichert.
Kann ich mir aussuchen, wann ich Pause mache?
Pausenzeiten darf der Arbeitgeber festlegen, beispielsweise wenn Praxen oder Geschäfte mittags geschlossen haben, für Busfahrer*innen oder bei Schichtdiensten.
Wie viel Pause steht mir zu?
Ab sechs Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Ruhepause, ab neun Stunden: 45 Minuten. Die Pausen können mit Zustimmung des Arbeitgebers in kürzere Pausen von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.