Freimarkt, Kohlfahrt, Betriebsausflug - Fettnäpfchen vermeiden

Die wichtigsten Tipps, damit Unternehmungen mit den Kolleg*innen nicht zur unangenehmen Stolperfalle werden.

Eine Gruppe von Menschen wandert an einem grauen Wintertag über einen nassen Weg durch eine ländliche Landschaft. Eine Person zieht einen Bollerwagen, im Hintergrund steht ein Windrad.

Warum überhaupt ein Betriebsausflug?

Des einen Freud, des anderen Leid: Wenn das Unter­nehmen zu gemeinsamen Betriebsausflügen wie Kohlfahrten, Freimarkt­besuchen oder Teambuilding-Events aufruft, gibt es oft ge­mischte Resonanzen. Nicht alle haben Lust, ihre Zeit abseits des Büros mit den Kolleg*innen zu verbringen. Aber: Gemeinsame Erlebnisse außerhalb der Arbeit können verbinden und die Teamfähigkeit stärken. Wer nicht mitgehe, nehme sich selbst die Chance, den Ausflug für bessere Beziehungen und die eigene Positionierung zu nutzen, sagt Birte Steinkamp, zertifizierte Trainerin für Business-Etikette.

Muss ich denn am Betriebsausflug teilnehmen?

„Niemand kann Sie zwingen, teilzunehmen“, sagt Knigge-­Expertin Steinkamp (siehe Infokasten). Vor allem wenn die Veranstaltung am Wochenende oder Abend stattfindet, ist die Teilnahme freiwillig und hat keinerlei Auswirkungen auf die Arbeit. „Die Frage ist jedoch, ob ein Fernbleiben geschickt und dem guten Betriebsklima sowie dem eigenen Ansehen dienlich ist“, sagt Steinkamp. Absagen sollte man aus ihrer Sicht nur mit einem wirklich guten Grund: „Familiäre Verpflichtungen oder bestehende Termine sind völlig legitim.“

„Beim Thema Alkohol nicht vergessen: Ein Betriebs­ausflug bleibt eine berufliche Veranstaltung.“
Birte Steinkamp

Was ziehe ich zum Betriebsausflug an?

Meist herrscht zur Freimarkts- und Kohltour-Saison typisches Bremer Wetter – trüb, kalt und regnerisch. Darf man das Business-Outfit also gegen die praktische Outdoorjacke eintauschen? Die Kleidung sollte zum Anlass passen, sagt ­Steinkamp – gepflegt und bequem, gleichzeitig seriös. „Ein Volksfest ist zwar kein Büro, trotzdem bleibt es eine Veranstaltung im beruflichen Kontext.“ Praktische Schuhe, wettergerechte Kleidung und ein Outfit, in dem man sich wohlfühle, seien die besten Wahl beim Betriebsausflug. Dabei gelte: ­lieber dezent als freizügig, lieber schlicht als ­extravagant.

Wie viel Alkohol darf ich trinken?

Ob im Festzelt oder bei den üblichen Kohlfahrt-Spielchen: Ist die Stimmung locker, ist der Griff zu Schnaps und Bier für viele nicht weit. Doch bei aller feierlichen Atmosphäre sollte man nicht vergessen: Ein Betriebsausflug bleibt eine berufliche Veranstaltung. Damit sich hinterher niemand an peinliche Szenen der Kolleg*innen erinnert, gilt: lieber zurückhalten als mithalten. „Ein oder zwei Getränke sind unproblematisch“, weiß Business-Coachin Birte Steinkamp. „Wer aber merkt, dass die Hemmschwelle sinkt oder die Sprache lockerer wird, sollte auf Wasser oder alkoholfreie Getränke umsteigen.“

Welche Fettnäpfchen lauern noch?

Neben zu viel Alkohol lauern auf einem Betriebsausflug ­weitere Fettnäpfchen, die man besser auslässt. So sollten Arbeitnehmende bei Freimarktbesuch, Kohlfahrt und Co. lieber auf Klatsch und Tratsch verzichten. „Alles, was Sie erzählen, kann am nächsten Tag die Runde machen“, weiß Steinkamp. Die Expertin rät außerdem davon ab, zu private Themen preiszugeben. Auch Hierarchien sollen bei aller Lockerheit nicht vergessen werden. „Respekt und Distanz bleiben wichtig“, sagt Steinkamp. Allerdings sind auch Führungskräfte nicht vor Fettnäpfchen geschützt. Dem Vorgesetzten, mit dem man eigentlich per „Sie“ ist, rutscht ­während des Betriebsausflugs ein „Du“ heraus? „Das gilt nicht auto­matisch als Duz-Angebot“, mahnt die Business-Coachin.

Wie lange sollte ich beim Betriebsausflug bleiben?

Je später der Abend, desto lauter ruft das Bett? „Niemand muss bis zum Schluss bleiben“, sagt Birte Steinkamp. Als wertschätzende Geste sollte man jedoch auch nicht direkt nach der Begrüßung oder dem Essen wieder verschwinden. „Bleiben Sie zumindest so lange, dass Sie an den gemein­samen Programmpunkten teilnehmen.“ Verabschieden ­sollten Arbeitnehmende sich immer persönlich – idealerweise von der Führungskraft oder den Organisierenden.

Über welche Themen sollte ich mit den Kolleg*innen reden?

Nicht jedem fällt Smalltalk auf Betriebsausflügen leicht. Für ein Gesprächseinstieg oder unkomplizierten Plausch mit den Kolleg*innen eignen sich am besten Themen, bei denen alle leicht mitreden können: Hobbys und Freizeit, Reisen, Sport, Essen und Kochen, Musik, Filme oder Bücher ebenso wie Veranstaltungen oder Urlaubspläne. „Stellen Sie offene Fragen und zeigen Sie so Interesse“, rät die Knigge-Expertin.

Welche Themen sollte ich lieber vermeiden?

Gespräche mit den Kolleg*innen sollten vor allem leicht und angenehm sein. „Alles, was in Diskussion oder gar Streit enden kann, ist tabu“, sagt Birte Steinkamp. Von Themen wie Politik, Religion, Gehalt, Gerüchten über Kolleg*innen, Beschwerden über den Chef, sehr intimen und privaten, aber auch traurigen Inhalten rät die Business-Coachin ab.

Wie macht man Kolleg*innen richtig Komplimente?

Viele Menschen sind unsicher, ob sie ihren Kolleg*innen im beruflichen Rahmen Komplimente machen dürfen. Darf ich dem*der Kolleg*in sagen, dass ich ihre neue Frisur oder ihr Outfit toll finde? „Ja, wenn das Kompliment respektvoll, situationsangemessen und nicht übergriffig oder be­wertend ist“, sagt Expertin Steinkamp. „Bemerkungen über den ­Körper oder das Aussehen, etwa Figur, Beine oder Attraktivi­tät, ­stehen niemandem zu. Den schönen Rock darf ich also erwähnen, den knackigen Po darin lieber nicht.“

Wie verhalte ich mich, wenn mir doch etwas Unan­genehmes passiert?

Zu viel Alkohol, ein Missgeschick oder eine unangebrachte Äußerung: So professionell man sonst im Arbeitsalltag ist, jedem kann auf einem Betriebsausflug etwas Unange­nehmes passieren. Hier gilt: Ruhe bewahren. „Die Situation zu drama­tisieren oder ewig lange zu erklären, lässt sie eher größer erscheinen lassen, als sie ist“, sagt Birte Steinkamp. Das gelte allerdings nur, solange niemand dabei zu Schaden kommt. „Verschütte ich den Rotwein auf dem cremefarbenen ­Kostüm der Kollegin, folgt auf jeden Fall die Bitte um Entschuldigung und das Angebot, für den Schaden auf­­­zu­kommen“, so die Expertin.

 

Was sagt das Arbeitsrecht?

Betriebsausflüge und andere überwiegend ge­­sellige Betriebsveranstaltungen sind grundsätzlich frei­willig, Arbeitnehmende können zur Teilnahme nicht ge­­zwungen werden. Findet eine solche Veranstaltung während der Arbeitszeit statt und möchten Beschäftigte nicht an diesen teilnehmen, müssen sie ihre Arbeitsleistung im Betrieb anbieten und auch er­­bringen. Urlaubstage oder Überstunden dürfen vom Arbeitgeber hingegen nicht verrechnet werden.

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