Recht, Gesundheit

Fragen & Antworten: Erwerbs­minderungsrente

Was Beschäftigte wissen müssen

Ein Mann kniet in einem Hausflur und bindet seine Turnschuhe. Im Vordergrund steht ein Paar Arbeitsschuhe. Neben ihm liegen zwei Werkzeugkoffer.

Bekomme ich automatisch eine Erwerbsminderungsrente, wenn ich wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann?

Nein. Eine Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn Sie aus gesundheit­lichen Gründen dauerhaft nicht oder nur noch eingeschränkt arbeiten ­können. Ob Sie einen Anspruch haben, prüft die Deutsche Rentenversicherung. Sie müssen dafür ärztliche Unterlagen einreichen.

Was heißt erwerbs­gemindert genau?

Entscheidend ist, wie viele Stunden Sie noch arbeiten können:

- Bei weniger als drei Stunden täglich haben Sie vermutlich Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.

- Bei drei bis unter sechs Stunden ­täglich kann eine teilweise Erwerbsminderungsrente möglich sein.

- Bei sechs Stunden oder mehr täglich besteht in der Regel kein Anspruch.

Was gibt es für Voraussetzungen?

Neben der Gesundheit müssen Sie meist auch ausreichend lange in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. In der Regel müssen Sie die allge­meine Wartezeit von fünf ­Jahren beziehungsweise 60 Kalendermonaten erfüllen und in den letzten fünf ­Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Es gibt aber Aus­nahmen, zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall.

Muss ich vorher eine Reha machen?

Häufig ja. Die Rentenversicherung prüft, ob eine medizinische oder berufliche Rehabilitation Ihre Erwerbsfähigkeit wieder verbessern kann. Wenn das nicht möglich ist, kommt eine Erwerbsminderungsrente infrage.

Wo und wie stelle ich einen Antrag?

Bei der Deutschen Rentenversicherung. Fügen Sie alle wichtigen ärztlichen Unterlagen bei.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe hängt unter anderem von Ihrem Versicherungsverlauf ab. Dort sind die rentenrechtlichen Zeiten aufgeführt, also alle Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten und Berücksichtigungs­zeiten.

Kann ich trotz Erwerbsminderungsrente arbeiten?

Grundsätzlich ja. Welche Tätigkeit und Höhe des Hinzuverdienstes ­möglich sind, hängt von Ihrer individuellen Situation und der Art der Erwerbsminderungsrente ab. Lassen Sie sich dazu zum Beispiel in der Arbeitnehmerkammer beraten.

Und wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sie können innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen. Prüfen Sie die Begründung genau und reichen Sie ­eventuell fehlende Unterlagen nach. Es kann auch sinnvoll sein, vor der Begründung des Widerspruchs Einsicht in die Akten des Rentenversicherungsträgers zu ­nehmen.

Wer hilft mir beim Antrag?

Die Arbeitnehmerkammer Bremen unter­­­­stützt ihre Mitglieder bei ­Fragen zur gesetzlichen Rente und zum Antragsverfahren (allerdings nicht beim Ausfüllen der Anträge). Auch die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Beratungstermine an.

Mehr Informationen

Für Bremen und ­Bremer­haven gibt es die Auskunfts- und Be­­ratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-­Bremen. Hier können ­Beschäftig­­te sich kostenlos zu Erwerbs­minderungs­­rente, Reha, Renten­an­trägen und Versicherungs­verläufen ­be­­raten lassen.

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