Fragen & Antworten: Arbeitsunfälle

Ein Moment der Unachtsamkeit, ein rutschiger Boden oder eine defekte Maschine – Arbeitsunfälle passieren oft ­schneller, als man denkt. Umso wichtiger ist es, vorbereitet zu sein und zu wissen, was im Ernstfall zu tun ist.

Schwarz-Weiß-Fotografie eines Büroraums mit großen Fenstern und einem Regal voller Aktenordner. Ein Mann steht auf einer Klappleiter und streckt sich weit nach oben, um einen Bereich über einem Fenster zu erreichen. Dabei gerät er sichtbar aus dem Gleichgewicht und lehnt sich nach hinten, sodass eine Sturzgefahr entsteht. Im Hintergrund sind Fensterfronten und Bäume außerhalb des Gebäudes zu sehen.

Was ist im Akutfall zu tun?

Zunächst gilt: Sichern Sie sich selbst und andere. Bei einem Unfall hat die eigene Sicherheit oberste Priorität. Vermeiden Sie weitere Gefahrenquellen und leisten Sie – wenn möglich – Erste Hilfe. Zögern Sie nicht, den Notruf zu wählen, wenn die Situation es erfordert.

Wann soll ich den Unfall melden?

Sofort! Informieren Sie Ihre Vorgesetzten so schnell wie möglich. Auch kleinere Verletzungen sollten im Verbandsbuch dokumentiert werden – weil sich vermeintlich harmlose Beschwerden später verschlimmern können. Nur gemeldete Unfälle auf der Arbeit oder auf den direkten Wegen (Wegeunfall) können Arbeitsunfälle sein und sind damit über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Ist es egal, zu welchem Arzt oder welcher Ärztin ich gehe?

Ein wichtiger Schritt ist der Besuch bei einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt (D-Arzt). Diese sind speziell für Arbeitsunfälle zuständig und entscheiden über die weitere Behandlung. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsgenossenschaft können Ihnen sagen, wo Sie eine entsprechende Praxis finden. Krankenhäuser und viele orthopädische Praxen haben eine solche D-Arzt-Zulassung.

Muss ich etwas dokumentieren?

Ja, die Dokumentation ist entscheidend. Notieren Sie den Unfallhergang so genau wie möglich: Was ist passiert? Wann und wo? Gab es Zeuginnen oder Zeugen? Diese Informationen können später wichtig werden, etwa für Versicherungsfragen.

Bin ich auch auf dem Arbeitsweg versichert?

Ja, auch Wegeunfälle sind versichert. Wenn Ihnen auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause etwas passiert, greift ebenfalls die gesetzliche Unfallversicherung. Kleine Umwege, etwa um Kinder zur Betreuung zu bringen, sind meist ebenfalls abgedeckt.

Wann kann ich wieder arbeiten?

Das entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Dieser oder diese begleitet auch eine gewünschte stufenweise Wiedereingliederung. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit unterstützen Berufsgenossenschaften oft mit Reha-Maßnahmen.

Was kann ich vorbeugend tun?

Achten Sie auf Sicherheitsvorschriften, nutzen Sie Schutzkleidung und sprechen Sie Gefahren offen bei Ihrem Vorgesetzten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit an.

Was muss der Arbeitgeber tun?

Arbeitsschutz ist Pflicht. Für jeden Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber mit einer Gefährdungsbeurteilung prüfen, welche Risiken bestehen – etwa durch Maschinen, Arbeitsstoffe oder Arbeitsabläufe. Auf dieser Grundlage werden konkrete Schutzmaßnahmen festgelegt. Risiken müssen direkt beseitigt werden, etwa durch sichere Technik oder bessere Arbeitsorganisation. Erst wenn das nicht geht, kommen Helme, Handschuhe oder Sicherheitsschuhe ins Spiel. Mitarbeitende müssen verständlich und regelmäßig darüber informiert werden, wie sie sicher arbeiten können. Die Arbeit muss gut organisiert sein, etwa durch klare Zuständigkeiten, ausreichende Pausen, realistische Arbeitszeiten und genügend Personal.

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