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Ehrenamt nach Feierabend – So engagieren sich Bremer Beschäftigte

Zahlreiche Beschäftigte üben ein Ehrenamt aus – oft neben Job, Familie und vollem Terminkalender. Doch wie lässt sich freiwilliges Engagement mit dem Beruf vereinbaren und welche rechtlichen Regeln gelten?

Eine Frau sitzt am Schreibtisch und trägt eine Weste der Bahnhofsmission

Kathrin Gramke arbeitet im Bodenverkehrsdienst am Flughafen Bremen und ist zusätzlich ehrenamtlich in der Bahnhofsmission aktiv: „Für mich ist das eine Herausforderung, die mich menschlich weiterbringt."

Ein Ehrenamt beginnt oft im Kleinen: im Elternbeirat, beim Kuchenverkauf des Sport­vereins oder beim Auf­räumen nach dem Straßenfest. Freiwilliges Engagement findet mitten im Alltag statt – freiwillig, unbezahlt und ge­tragen vom Wunsch, etwas beizutragen.

In Deutschland engagieren sich rund 39 Prozent der Menschen regelmäßig, vor allem in sozialen, kulturellen oder sportlichen Projekten. Ihr Einsatz hält vieles zusammen, was sonst leicht auseinanderfallen würde – in den Stadtteilen, Vereinen und Nachbarschaften. Auch in Bremen ist das freiwillige Engagement stark: Rund 40 Prozent der Bevölkerung ab 14 ­Jahren – etwa 240.000 Menschen – sind aktiv. Laut der jüngsten Auswertung des Freiwilligen­surveys 2024 bleibt die Engagementquote im Land Bremen damit stabil, während sie bundesweit leicht zurückgegangen ist.

Kathrin Gramke ist ein gutes Beispiel dafür, wie Ehrenamt heute oft nicht am Rand, sondern mitten im Berufsalltag stattfindet: Sie arbeitet an drei Tagen in der Woche festangestellt im Bodenverkehrsdienst am Flughafen Bremen und ist zusätzlich einmal wöchentlich ehrenamtlich in der Bahnhofsmission aktiv. Dort betreut sie ­Wohnungs- und Obdachlose, Menschen mit Sucht­erkrankungen sowie Reisende, die auf dem Bahnhof Unterstützung oder Hilfe benötigen. Für sie ist das kein Nebenjob, sondern eine Herausforderung, die sie menschlich weiterbringt. In der Bahnhofsmission sucht sie den Kontakt zu Menschen, die oft am Rand der Gesellschaft stehen und in Not sind. „Ich kann gut in den gesellschaft­lichen Randbereichen arbeiten und habe eine große Affinität zu Orten, an denen Aufbruch stattfindet“, erklärt Katrin Gramke. Gerade der Bahnhof sei ein solcher Ort, an dem sich unterschiedlichste Lebensgeschichten kreuzen und gesellschaftliche Brüche besonders sichtbar werden. Genau das reizt sie an ihrer Tätigkeit.

Klare Absprachen und Flexibilität auf beiden Seiten

Auch Jana Wübben engagiert sich regelmäßig neben ihrem Job. Die 25-Jährige arbeitet Vollzeit in der Projekt­logistik und plant dort Schwertransporte. Einmal wöchentlich übernimmt sie zusätzlich die Patenschaft für ein dreijähriges Mädchen im ­Rahmen der mitKids-­Aktivpatenschaften. Für sie ist das kein Engagement nebenbei, sondern eine bewusste Verantwortung. „Ich bin in 40 Stunden angestellt, habe einen ge­­regelten Büroalltag – und trotzdem lässt sich das gut vereinbaren“, sagt sie. Möglich sei das vor allem durch klare Absprachen und Flexi­bilität auf beiden Seiten. Sie empfindet es nicht als Be­­lastung, sondern als Bereicherung, dass sie schon in jungen Jahren Verant­wortung für ein Kind übernimmt. Für sie sei die Zeit mit ihrem Patenkind ein fester ­Termin, der genauso selbst­­­ver­ständlich zum Wochenablauf gehöre wie der Job.

Für Kathrin Gramke und Jana Wübben ist das Ehrenamt Teil ihres Alltags. Klare arbeitsrechtliche Regeln ­sorgen dafür, dass es im Job nicht zu Konflikten kommt.

Ein Mann im Sportoutfit lächelt in die Kamera.

Saleem Sadiq arbeitet in Dauernachtschicht bei UPS. An den Wochenenden und in seinen Urlaubszeiten engagiert er sich für die Bremer Sportjugend-

Ehrenamt neben dem Job: erlaubt, aber mit Regeln

Für ein Ehrenamt ist eine ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers nicht nötig. Dennoch empfiehlt es sich, offen damit umzugehen. „Beschäftigte sollten ihr Ehrenamt im Zweifel ähnlich wie eine Nebentätigkeit be­handeln, um arbeitsrechtlichen Problemen von vornherein entgegenzuwirken. Auch wenn das Ehrenamt gar nicht angezeigt werden muss“, sagt Marius Roocke, Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer. „Sobald aber Arbeitszeiten, die eigene Gesundheit oder die Interessen des Arbeitgebers betroffen sein könnten, sollte man auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber sprechen.“ Dann müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber mitteilen, wenn sie ein Ehrenamt ausüben. Nur wenn es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeit kommt, darf der Arbeitgeber das Ehrenamt verbieten. Dafür braucht er gute und nachvollziehbare Gründe. Aber auch wenn das Ehrenamt die Arbeit nicht beeinträchtigt, kann eine solche Mitteilungspflicht im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Roocke sieht vor allem beim zeitlichen Umfang und bei möglichen Konflikten mit dem Hauptjob klare Limits. „Ehrenamt stößt dort an Grenzen, wo es die Haupttätigkeit beeinträchtigt“, sagt er. „Wer neben einer Vollzeitstelle viele Stunden pro Woche ehrenamtlich arbeitet, riskiert eine Untersagung beziehungsweise Beschränkung des Ehrenamts durch den Arbeitgeber.“

Wichtig ist, ausreichend Er­holungszeit zu haben. „Wer sich durch Doppelbelastung dauerhaft über­lastet fühlt, läuft Gefahr, durch eine stress­be­dingte Erkrankung sowohl das Ehrenamt als auch das Arbeitsverhältnis zu riskieren“, warnt Roocke.

Ehrenamtliches Engagement als Bereicherung

Gleichzeitig erleben viele Be­schäftigte ihr Engagement als Bereicherung: Sie lernen neue Menschen ­kennen, gewinnen neue ­Perspektiven und er­­leben unmittelbare Wirkung. Studien ­zeigen, dass Ehrenamt Zufrieden­heit und psychische Stabili­tät fördern kann. Dennoch gilt auch hier: Nicht jedes Ehrenamt passt in jede Lebensphase – und es sind ­Pausen erlaubt, ohne dass man dabei ein schlechtes Gewissen haben muss.

Wie weit Engagement gehen kann, zeigt auch das Beispiel von Saleem Sadiq: Der 38-Jährige arbeitet in Dauer­nachtschicht bei UPS, lädt ­Container und kommissioniert Pakete, damit die Sendungen weitergeleitet werden ­können. An den Wochenenden und in seinen Urlaubszeiten engagiert sich Sadiq seit 20 Jahren ehrenamtlich für die Bremer Sportjugend. Was mit Jugendfreizeiten begann, ist zu einem dauerhaften Engagement gewachsen. Inzwischen ist er im Vorstand – und hält sogar Reden vor mehreren hundert Menschen, wenn etwa Sportler*innen im Rathaus geehrt werden. „Ich mache das, weil es mir unglaublich viel Spaß bringt“, sagt er. Das Ehrenamt habe ihn selbst weiter­gebracht: Er sei offener geworden, könne besser frei sprechen – und auch im Job wirke sich das positiv aus, weil er Aufgaben klarer strukturiert und mehr Verantwortung übernimmt.

Eine junge Frau hält ein kleines Mädchen an der Hand.

Jana Wübben arbeitet in der Projektlogistik und plant dort Schwertransporte. Zusätzlich hat sie die Patenschaft für ein dreijähriges Mädchen übernommen.

Steuern und Absicherung im ­Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement wird nicht bezahlt. Dennoch können Ehrenamt­liche eine Aufwandsentschädigung erhalten. Entscheidend ist dabei, wie diese Zahlungen ausgestaltet sind. „­Wichtig ist, dass es sich wirklich um eine Aufwandsentschädigung handelt und nicht um ein angemessenes ­Honorar“, erklärt Larissa-Valeska ­Heilmann, Teamleitung Steuerberatung in der Arbeitnehmerkammer. Zudem muss das Ehrenamt nebenberuflich ausgeübt werden, das heißt es darf maximal ein Drittel einer Vollzeitstelle beziehungsweise bis zu 14 Stunden pro Woche betragen. Voraussetzung ist außerdem, dass die Tätigkeit für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Organisation erfolgt.

Für Ehrenamtliche gibt es zwei steuerfreie Pauschalen: die Übungs­leiterpauschale, die seit 2026 bei 3.300 Euro jährlich liegt, und die Ehrenamtspauschale, die bis zu 960 Euro pro Jahr beträgt. Die Übungsleiter­pauschale gilt für Tätigkeiten mit päda­gogischem Schwerpunkt, zum Beispiel als Trainer*in oder Ausbilder*in. „Wer den Verein auf andere Weise unterstützt, beispielsweise als Kassenwart*in oder im Vorstand, kann unter Um­ständen die Ehrenamtspauschale bean­spruchen“, so Heilmann.

Problematisch kann es werden, wenn das Ehrenamt und der Hauptjob beim selben Träger stattfinden. Wenn Zahlungen aus steuerlicher Sicht als regulärer Arbeitslohn gewertet werden, dann liegt arbeitsrechtlich eine enge Verflechtung vor. Ein Beispiel dafür ist, wenn eine Angestellte im Pflegeheim nach Feierabend dort „ehrenamtlich“ einspringt oder sehr ähnliche Aufgaben übernimmt. In solchen Fällen drohen Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Auch steuerfreie Einnahmen müssen angegeben werden

Wichtig ist außerdem: Auch steuerfreie Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. „Sie sind verpflichtet, Ihre Einnahmen zu er­­klären, damit das Finanzamt die Möglich­keit hat, die Steuerfreiheit zu prüfen“, betont Heilmann. In der Anlage N der Einkommensteuererklärung gibt es dafür ein eigenes Feld.

Ehrenamtliche sind in vielen ­Fällen über ihre Organisation oder über Sammel­versicherungen des Landes abgesichert, etwa bei Unfällen oder Haftpflichtschäden. Dennoch empfiehlt es sich, vor Beginn des Engagements zu klären, welche Versicherungen greifen und welche Kosten tatsächlich übernommen werden.

Viele Ehrenamtliche wünschen sich nicht nur steuerliche Klarheit, sondern auch mehr Wertschätzung seitens des Staates. Kathrin Gramke bringt es auf den Punkt: „Ich reduziere meine Arbeitszeit und nehme Einbußen bei Rentenansprüchen und Gehalt in Kauf und erhalte keine Anerkennung in Form von zum Beispiel extra Rentenpunkten.“ Aus ihrer Sicht sollte ehrenamtliches Engagement stärker als gesellschaftliche Leistung anerkannt werden – etwa durch Rentenpunkte oder Ent­lastungen bei den Sozialabgaben.

„Ehrenamtliches Engagement sollte stärker als gesellschaftliche Leistung anerkannt werden – etwa durch Rentenpunkte oder Entlastungen bei den Sozialabgaben", findet Kathrin Gramke.

Unterstützung durch den Arbeitgeber

Grundsätzlich findet das Ehrenamt außerhalb der Arbeitszeit statt. Einen Anspruch auf Freistellung gibt es nur in besonderen Fällen, beispielsweise für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, Schöff*innen oder für Personen, die im Katastrophen­schutz tätig sind. In der Praxis ist vieles Verhandlungs­sache: Viele Betriebe zeigen sich offen und gewähren flexible Arbeits­zeiten oder soziale Aktionstage. Unter­nehmen, die Engagement fördern, profitieren doppelt: Die Beschäftigten werden motivierter, über­nehmen mehr Verantwortung und der Teamgeist wächst – und auch die Betriebe ­zeigen gesellschaftliche Haltung.

Damit Ehrenamt gelingen kann, braucht es jedoch bestimmte Rahmenbedingungen: klare Regeln, Versicherungsschutz, steuerliche An­erkennung und Wertschätzung. Ohne diesen Beitrag fehlt vieles – im Verein, in der Stadt und im Alltag.

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