Politik

„Diskriminierung hört bei der Arbeit nicht auf“

Arbeitgeber sind in der Verantwortung, klare Antidiskriminierungsstrukturen zu entwickeln, sagt die Juristin Ikram Errahmouni-Rimi.

Eine Frau sitzt in einem Stuhl und unterhält mit einer anderen Person

Die Juristin Ikram Errahmouni-Rimi sieht Arbeitgeber in der Verantwortung, klare Antidiskriminierungsstrategien zu entwickeln.

BAM: Diskriminierung wird oft als großes gesellschaftliches Thema wahrgenommen. Wo begegnet sie ­Menschen ganz konkret im Arbeitsalltag?

Ikram Errahmouni-Rimi: Erst einmal finde ich es ­wichtig herauszustellen: Studien belegen, dass von allen Lebensbereichen, in denen Diskriminierung stattfindet, die Arbeitswelt tatsächlich eines der größten Diskriminierungs­risiken darstellt. Das hat etwas damit zu tun, dass wir sehr viel Zeit bei der Arbeit verbringen. Und dass wir mit ­Menschen zusammenarbeiten, die wir uns vielleicht in der Freizeit nicht aussuchen würden. Ganz konkret findet Diskriminierung oft schon beim Zugang zur Beschäftigung statt: Es gibt sie bei Fragen des Bewerbungs- und Auswahl­verfahrens ebenso wie in Stellenausschreibungen, wenn diese zum Beispiel diskriminierende Anforderungen beinhalten. Im Arbeitsalltag selbst gibt es dann eigentlich nichts, was es nicht gibt – von unterschiedlichen Arbeitsbedingungen, die bestimmte Gruppen benachteiligen, über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bis hin zu allen anderen möglichen Diskriminierungsmerkmalen wie Herkunft, Alter oder Behinderung.

Wo sehen Sie aktuell die größten Handlungsbedarfe?

Arbeitgeber müssen verstehen, dass die Auseinandersetzung mit diesem Thema keine freiwillige Leistung ist. Es geht unter anderem um gesetzliche Mindeststandards, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz formuliert – zum Beispiel die Einrichtung einer Beschwerdestelle. Weiterhin brauchen Führungskräfte eine Kompetenz im Umgang mit Diskriminierung, und das setzt voraus, dass sich die Organisation als Ganzes mit dem Thema auseinandersetzt. Diskriminierung ist nicht zwangsläufig die Folge einer gezielten ideologisch gesteuerten Absicht, sie kann auch unbewusst stattfinden. Und sie kann in den Strukturen liegen. Fort­bildungen allein reichen da nicht aus, weil man damit das Problem auf die Individuen in einer Organisation reduziert. Es gibt diverse andere Dinge, die Arbeitgeber etablieren können, um Diskriminierung abzubauen und ihrer Fürsorgepflicht gerecht zu werden.

Zum Beispiel?

Als Erstes würde ich empfehlen, eine Definition zu entwickeln, die auch unbewusste Diskriminierung mit einschließt. Zweitens wäre es wichtig, eine Betriebs- oder Dienstanweisung zu entwickeln, die die Haltung der Organisation zum Thema Diskriminierung transparent offenlegt und skizziert, was Betroffene konkret tun können. Schritt drei setzt voraus, dass es entsprechende Strukturen auch tatsächlich gibt. Meine Empfehlung lautet daher, Beratungs- und Beschwerdestrukturen einzurichten. Es braucht Strukturen, die unerwünschtes Verhalten sichtbar machen.

Führungskräfte brauchen eine Kompetenz im Umgang mit Diskriminierung.
Ikram Errahmouni-Rimi

Wie können unbewusste Diskriminierungen aussehen?

Die Problematik bei Einzelbeispielen ist, dass sie immer die Gefahr der Reproduktion mit sich bringen. Darum würde ich dazu nur allgemein sagen wollen, dass Menschen manchmal Dinge sagen, die zum Beispiel rassistisch oder sexistisch sind – ihnen das aber gar nicht bewusst ist und sie es auch nicht beabsichtigen. Ich sage dann immer: Die Absicht ist für das Feststellen einer Diskriminierung nicht relevant. Für den Umgang mit dem gezeigten Verhalten ­allerdings schon.

Was können Beschäftigte tun, wenn sie Diskriminierung selbst erleben oder im Team wahrnehmen?

Das kann davon abhängen, welchen Status sie bei der Arbeit haben. Sind sie befristet angestellt, in der Probe­zeit, hängt ihr Aufenthaltsstatus von dem Beschäftigungs­status ab? Dann kann es sich so anfühlen und auch so sein, dass sie beim Widersprechen und Agieren gegen Diskriminierung gegen ihre eigenen Interessen handeln. Darum bin ich da­­gegen, die Verantwortung auf die Betroffenen und die Mitarbeitenden zu verlagern. Es braucht eine Organisations­kultur, die Regeln, Strukturen und Erwartungshaltungen klar kommuniziert: Dann wächst auch die psychologische Sicherheit, zu widersprechen, etwas zu melden, idealerweise zur Führungskraft zu gehen. Ich würde Beschäftigten raten, sich zusammenzutun, Betriebsräte und Personalräte einzubinden und gemeinsam Lobby zu machen für Antidiskriminierungsstrukturen.

Welche konkreten Maßnahmen haben sich in der ­be­­trieblichen Praxis bewährt?

Zunächst muss das Thema auf der Entscheidungsebene angesiedelt sein. Antidiskriminierungsbeauftragte sind gut und richtig – aber damit wird letztlich ein komplexes strukturelles Problem auf eine Person abgeladen, die oft weder die notwendigen Entscheidungskompetenzen noch die personellen und finanziellen Ressourcen hat. Die eigentliche Frage ist doch: Wenn Menschen sich entscheiden, nicht zu sprechen oder vielleicht verschämt mitlachen, warum tun sie das? Und was braucht es, um das aufzubrechen? Das geht nur, wenn die Entscheidungsebene das Thema als ­Querschnitts- und Organisationsentwicklungsthema versteht. Und dann bereit ist, sich mit einer Definition auseinanderzusetzen, eine Dienstanweisung zu erlassen und entsprechende Beratungs- und Beschwerdestrukturen aufzubauen.

Woher kommt es, dass häufig Abwehr oder Skepsis entstehen, wenn Teams sich mit Diskriminierung und mit ihren eigenen Vorurteilen beschäftigen sollen?

Das hat etwas damit zu tun, dass das oft als Angriff verstanden wird. Das Sprechen über Rassismus wird häufig mit Rechtsextremismus gleichgesetzt, und dann haben ­Menschen das Gefühl, sie würden in ihrer Person kritisiert und müssten sich wehren. Es ist wichtig klarzumachen, dass es Diskriminierung in der Gesamtgesellschaft einfach gibt. Dass diese Dinge zum Teil über Jahrhunderte historisch gewachsen sind und dass wir alle in unserer eigenen Sozialisation davon beeinflusst worden sind. Und das hört leider bei der Arbeit nicht auf. Wenn es gelingt, sich dem Thema so zu nähern, und wenn wir das dann gemeinsam dekonstruieren und rechtlich einbetten, dann ist das ein guter Ansatz für erfolgreiche Reflexionsarbeit.

Zur Person

Ikram Errahmouni-Rimi ist Juristin mit dem Arbeitsschwerpunkt Antidiskriminierung. Sie berät und schult bundesweit ­Unternehmen und Behörden zu diskriminierungsrelevanten ­Themen. Seit einigen Jahren arbeitet sie außerdem als Refe­ren­tin für Vielfalt und Antidiskriminierung bei der ­Polizei Bremen.

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