Wer wenig verdient und rechtliche Probleme hat, steht oft vor einer hohen Hürde. Anwaltshonorare sind teuer und Bescheide schwer verständlich – viele fühlen sich überfordert. In Bremen gibt es seit 50 Jahren eine besondere Lösung: die öffentliche Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer. Sie sorgt dafür, dass Recht nicht vom Geldbeutel abhängt. Dieses Angebot wird nicht aus den Mitgliedsbeiträgen der Kammer, sondern aus Mitteln der Freien Hansestadt Bremen finanziert. Die öffentliche Rechtsberatung gibt es an drei Standorten: Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven. Ratsuchende können also wohnortnah einen Termin wahrnehmen.
„Wir bieten hier eine zentrale Anlaufstelle, in der wir vollumfänglich beraten können und praxisgerechte Lösungen finden. Das ist unglaublich wertvoll“, betont Josephine Klose, stellvertretende Leiterin der Rechtsberatung bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. „In anderen Bundesländern laufen Menschen oft von Stelle zu Stelle, ohne zu wissen, worauf sie Anspruch haben oder ohne eine Lösung für ihr Problem zu finden. Unser Ziel ist es, den Zugang zum Recht zu ermöglichen – unkompliziert und verständlich“, ergänzt Klose.
Grundgesetz in der Praxis
Die Grundlage für dieses Beratungsangebot ist das „Gesetz über die öffentliche Rechtsberatung der Freien Hansestadt Bremen“, das am 1. September 1975 in Kraft trat. Der Auftrag ist klar: Menschen mit geringem Einkommen soll ermöglicht werden, ihr Recht wahrzunehmen. „Das ist letztlich ein Anspruch, der auch im Grundgesetz verankert ist: das Recht auf effektiven Rechtsschutz. Nur weil jemand weniger Einkommen hat, darf ihm der Zugang zum Recht nicht verwehrt werden“, erklärt Josephine Klose, stellvertretende Leiterin der Rechtsberatung bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Das Grundgesetz garantiert, dass Menschen mit und ohne Geld grundsätzlich die gleichen Chancen haben, ihre Rechte auch außerhalb von Gerichtsverfahren durchzusetzen. Anders als in vielen anderen Bundesländern, wo Ratsuchende erst beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und anschließend selbst eine Kanzlei suchen müssen, geht Bremen einen direkteren Weg: Die Kammer prüft den Anspruch und berät direkt vor Ort. Wer mit einem Problem kommt, geht nie ohne Hinweise zu den nächsten Schritten nach Hause. „Wir lassen niemanden uninformiert weggehen – selbst wenn wir einmal nicht zuständig sind, benennen wir mögliche weitere Anlaufstellen“, so Klose.
Schneller zum Recht
Ratsuchende können direkt in den Beratungsstellen der Arbeitnehmerkammer darüber informieren, ob sie beratungsberechtigt sind. Zunächst prüft das Team das Einkommen, die Wohnsituation, Unterhaltspflichten, besondere Lebenslagen oder Krankheitskosten. Um die öffentliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können, müssen Ratsuchende einen ständigen Wohnsitz in Bremen nachweisen und belegen, dass sie sich keinen eigenen Rechtsbeistand leisten können. Außerdem darf keine andere Beratungsmöglichkeit bestehen, etwa über eine Rechtsschutzversicherung oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.
Beratung auf Augenhöhe
Viele Ratsuchende fühlen sich unsicher oder sind vom Rechtssystem überfordert. Umso wichtiger ist es deshalb, sie Schritt für Schritt zu begleiten. „Nicht jeder versteht alles gleich gut. Deshalb ist es unsere Aufgabe, Recht verständlich zu machen, Fristen oder Schreiben zu erklären und die nächsten Schritte klar aufzuzeigen“, sagt Klose. Die Beratung erfolgt durch voll ausgebildete Jurist*innen. Wo notwendig, helfen die Beratenden auch in der Kommunikation oder erstellen Schreiben. So entsteht Vertrauen – in die eigene Handlungskraft ebenso wie in Rechtsstaat und Demokratie. Oft schaffen es die Beratenden, Ratsuchende zu ermutigen, ihr Rechtsproblem mit dem nötigen Wissen selbst zu lösen. Dadurch werden auch die Gerichte entlastet. Sollte ein Anliegen nicht außergerichtlich geklärt werden können, wird auch der weitere Gang zu den Gerichten erläutert und geebnet. Das Ziel besteht darin, so zu begleiten, dass ein Verfahren bestmöglich bewältigt werden kann, gegebenenfalls auch mit Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe. Gerichtstermine sollen dabei entdramatisiert und die oft einschüchternde Wirkung von Richter*innen genommen werden.



