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Zwei Senioren sitzen auf Holzbank und blicken in die Ferne.

Rente

Der Weg in die Rente hängt von vielen Faktoren ab

Wichtige Informationen, Besonderheiten und praktische Tipps rund um den gesetzlichen Rentenanspruch haben wir auf dieser Seite zusammengestellt.

1. Juli 2024
Text: Ann-Kathrin Speckmann

Der Weg in die Rente

Wann kann man in Rente gehen?

  • Das hängt erstens vom eigenen Geburtsjahr ab – für ab 1964 geborene Versicherte gilt grundsätzlich die „Rente mit 67“.
  • Zweitens vom Anlass – eine notwendige Erwerbsminderungsrente kann man natürlich auch schon in jungen Jahren beziehen. Gleiches gilt für Hinterbliebenenrenten.
  • Drittens von den Versicherungs- und Beitragsjahren: Wer 45 Beitrags- und ähnliche Jahre erreicht hat, kann ohne Abschläge auch früher in Rente gehen. Für 1960 Geborene liegt diese spezielle Altersgrenze bei 64 Jahren und 4 Monaten, bis zum Geburtsjahrgang 1964 wird sie schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Das gilt auch für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung, die dafür lediglich 35 Versicherungsjahre vorweisen müssen.
  • Viertens ist der Rentenzugang davon abhängig, ob man bereit ist, Abschläge für eine Frührente in Kauf zu nehmen. Nach aktuellem Recht genügen auch zukünftig 35 Versicherungsjahre, um generell ab 63 in eine Rente mit entsprechend hohen und dauerhaften Abschlägen gehen zu können.

Kann man auch später in Rente gehen?

Ja, niemand ist zur Altersrente direkt ab einer Grenze gezwungen. Wenn diese Rente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze beansprucht wird, gibt es für jeden Monat dauerhaft 0,5 Prozent Zuschlag. Keinen Aufschlag erhalten hingegen Personen, die ihre abschlagsfreie Rente etwas später, aber immer noch vor der Regelaltersgrenze beginnen. Und über die 0,5-Prozent-Regelung hinaus gilt natürlich: Arbeitet man bis zum „verzögerten Rentenbeginn“ weiter und entrichtet Beiträge, so erhöht sich die Rente nochmals entsprechend.

Kommt die Altersrente eigentlich automatisch?

Nein, sie muss grundsätzlich beantragt werden. Dies kann nach Erfüllung der Voraussetzungen auch drei Monate rückwirkend geschehen. Bei einem späteren Antrag beginnt die Rente im entsprechenden Monat und gegebenenfalls mit Zuschlägen für späteren Bezug. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, Anträge sicherheitshalber drei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen.

Wie wird die Rente berechnet?

Gesetzliche Renten werden anhand einer Formel berechnet, die vier miteinander multiplizierte Bestandteile hat:

Entgeltpunkte

Entgeltpunkte sind sozusagen die „Währung“ der Rentenversicherung – in ihnen drückt sich aus, welchen Versicherungsverlauf eine Person erreicht und welche Gutschriften für sozialen Ausgleich sie erhalten hat. Um einen Entgeltpunkt zu erreichen, muss in einem Jahr das Durchschnittsentgelt beitragspflichtig verdient werden – im Jahr 2024 sind das vorläufig 45.358 Euro.

Wer das Doppelte des Durchschnitts verdient, erhält dafür zwei Entgeltpunkte gutgeschrieben, wer die Hälfte verdient, entsprechend einen halben Punkt. Zum Rentenbeginn werden alle Entgeltpunkte aufsummiert und bilden damit die „Lebensbilanz“ aus Sicht der Rentenversicherung.

Zugangsfaktor

Einige Renten können beziehungsweise müssen vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden, wofür in der Regel dauerhafte Abschläge auf die Rente fällig sind (mit gewisser Deckelung bei früh bezogenen Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten). Diese betragen für jeden Monat 0,3 Prozent – wer also ein Jahr früher in eine abschlagsbehaftete Rente geht, muss eine Reduktion um 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Umgekehrt erhält 0,5 Prozent Zuschlag für jeden Monat, wer eine Rente erst nach der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmt.

Diese Mechanismen drücken sich im sogenannten Zugangsfaktor aus, der bei normalem Rentenbeginn 1 beträgt – also in der Multiplikation keine Auswirkungen hat – und bei früherem oder späterem Beginn entsprechend darunter oder darüber liegt.

Rentenartfaktor

Nicht alle Renten sollen einen umfassenden Lohnersatz leisten, sondern häufig nur einen Zuschuss zu anderen Einkommen bieten oder einen überschaubaren Unterhalt sichern – Witwenrenten sind ein Beispiel dafür. Entsprechend besitzen diese anders als volle Alters- und Erwerbsminderungsrenten einen sogenannten Rentenartfaktor kleiner als 1, sodass die Rente geringer ausfällt. Beispielsweise beträgt dieser Faktor bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5 – sie ist also nur genau halb so hoch wie eine volle Rente.

Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist der Gegenwert für einen Entgeltpunkt. Er beträgt seit dem 1. Juli 2024 39,32 Euro und wird alle zwölf Monate angepasst. Grundlage dieser komplizierten Anpassung bildet die Bruttolohnentwicklung, wobei aber auch die Entwicklung des Rentenversicherungsbeitrags und das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern berücksichtigt werden. Ergebnis ist die „gedämpfte Lohnanpassung“, durch die die Renten prinzipiell hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben: Das sogenannte Rentenniveau sinkt langfristig weiter, sofern die Politik nicht mit speziellen Haltelinien eingreift.

Werden diese Faktoren nun multipliziert, so ergibt sich eine Bruttorente. Exemplarisch für eine Person, die 40 Jahre lang immer den Durchschnittslohn verdient hat und nun ein Jahr vor der für sie geltenden Altersgrenze mit Abschlägen in Altersrente geht:

40 Entgeltpunkte
x 0,964 [Zugangsfaktor von 100 Prozent – 3,6 Prozent]
x 1
x 39,32 Euro
= 1.516,18 Euro

Ist die Person gesetzlich versichert, gehen von dieser Rente noch Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse ab.

Im konkreten Fall werden also gut 1.280 Euro von der Rentenversicherung ausgezahlt, und darüber hinaus ist die gesetzliche Rente auch steuerpflichtig. Deren Begleichung erfolgt anders als beim Lohnsteuerabzug allerdings nicht weitgehend automatisch, sondern muss infolge entsprechender Festsetzung durch Überweisung an das Finanzamt vorgenommen werden.


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