Eine Frau hebt Geld am Geldautomaten ab

Gehalt

Grundsätzlich ist das Gehalt frei verhandelbar. Allerdings gibt es Untergrenzen wie den Mindestlohn. Beschäftigte können eine korrekte Abrechnung und den pünktlichen Eingang des Geldes erwarten.

Wann muss mein Gehalt spätestens da sein?

In der Regel muss Ihr Gehalt am ersten Tag des nächsten Monats auf Ihrem Konto eingegangen sein. Sie können aber mit Ihrem Arbeitgeber andere Termine vereinbaren, zum Beispiel den 15. des laufenden oder des Folgemonats.

Was, wenn das Gehalt nicht pünktlich da ist?

Am besten weisen Sie den Arbeitgeber freundlich darauf hin, dass er mit der Gehaltszahlung im Verzug ist. Es könnten nachvollziehbare Gründe für die Verzögerung vorliegen, die den Arbeitgeber aber ganz regelmäßig nicht von seiner Pflicht befreien.

Was, wenn ich das Gefühl habe, dass mein Arbeitgeber nicht zahlen kann oder will?

Dann sollten Sie ihn zunächst schriftlich zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist setzen. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich auch für Schäden wie zum Beispiel Rücklastschriftkosten aufkommen, die durch die verspätete Zahlung entstehen. Außerdem können Verzugszinsen verlangt werden.

Bei erheblichen Gehaltsrückständen (ca. zwei Monatsgehälter) sind Sie grundsätzlich dazu berechtigt, nicht mehr zur Arbeit zu kommen und behalten dabei trotzdem Ihren Gehaltsanspruch. Dieser Schritt sollte aber unbedingt schriftlich angekündigt und dem Arbeitgeber eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt werden. Im äußersten Fall müssten Sie sich einen neuen Job suchen, den alten kündigen und das ausstehende Gehalt einklagen.

Was, wenn ich vermute, dass männliche Kollegen mehr Geld verdienen?

Bei einer Betriebsgröße von mehr als 200 Beschäftigten können Sie eine Auskunft darüber verlangen, nach welchen Kriterien Ihr Gehalt festgelegt wird. Außerdem können Sie einen statistisch ermittelten Vergleichswert für den Verdienst von Beschäftigten des anderen Geschlechts erfahren, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit ausüben. Liegt Ihr Verdienst unter diesem Vergleichswert, kann dies auf eine Benachteiligung wegen Ihres Geschlechts hindeuten. Der Arbeitgeber muss dann darlegen, dass die unterschiedliche Bezahlung objektive Gründe hat, die nichts mit dem Geschlecht zu tun haben. Kann er solche Gründe darlegen, ergibt sich allein aus dem Gehaltsunterschied noch kein Anspruch auf ein höheres Gehalt.

Verdienen Sie genug?

Der kostenlose Lohn- und Gehaltscheck von Lohnspiegel.de gibt Auskunft. Für über 500 Berufe können Sie in wenigen Schritten Ihr Gehalt vergleichen. Lohnspiegel.de wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung wissenschaftlich betreut.

Wir beraten Sie gern

Sie haben Fragen zu Arbeit, Ausbildung, Rente oder Verbraucherrechten?
Wir beraten Sie persönlich in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven – oder bequem telefonisch.

Eine Frau blickt während eines Brainstormings mit Kolleg*innen lächelnd in die Kamera