Insolvenzberatung

Für wen ist dieses Angebot gedacht?

Wir bieten im Rahmen der öffentlichen Rechtsberatung im Auftrag des Landes Bremen die Verbraucherinsolvenzberatung (Privatinsolvenz) an. Sie richtet sich an alle Bremer Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen. Die Beratungsgebühr beträgt gegebenenfalls 10 Euro.

Wobei helfen wir?

Wenn die privaten Schulden aus dem Ruder gelaufen sind und nicht mehr zurückgezahlt werden können, ohne dass die eigene wirtschaftliche Existenz in Gefahr gerät, so bietet die Insolvenzordnung ein Verfahren an, um zu einer sog. „Restschuldbefreiung“ zu gelangen: Zunächst muss versucht werden, mit den Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. Wenn der Vergleich mangels Zustimmung der Gläubiger nicht zustande kommt, dann kann ein Antrag beim Insolvenzgericht auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden. Die wichtigste Pflicht besteht dann darin, über einen Zeitraum von drei Jahren alle Gehaltsanteile an einen Insolvenzverwalter abzuführen, die nach den gesetzlichen Vorschriften pfändbar sind. Im Gegenzug ist man nach drei Jahren dann „schuldenfrei“. Wir helfen Ihnen:

  • Bei der Entscheidung, ob das oben beschriebene Verfahren für Sie sinnvoll ist
  • Bei der Beratung und Information bezüglich aller Details und Voraussetzungen des Verfahrens
  • Bei der Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • Bei der Vorbereitung des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens   

Terminvereinbarung und Beratung

Beratungen erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung:
 

Bremen: 0421.363 01 -42

Bremerhaven: 0471.922 35-40

Anfragen online

Hier können Sie uns als Mitglied rechtliche Fragen stellen (nur zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht).

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