Beratung zu Berufskrankheiten
Für wen ist dieses Angebot gedacht?
Wir beraten Menschen die im Bundesland Bremen arbeiten (gearbeitet haben) oder wohnen (bzw. gewohnt haben) und deren Erkrankung möglicherweise auf ihre Erwerbstätigkeit zurückzuführen ist. Wir helfen Ihnen abzuklären, ob eine Berufskrankheit (BK) vorliegt. Möglicherweise besteht dadurch ein Anspruch auf Versicherungsleistungen, beispielsweise medizinische Behandlung und Rehabilitation, berufliche Reha-Maßnahmen wie zum Beispiel Umschulungen, die Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Wohnung, sowie eine Rente.
Die Bremer Beratungsstelle zu Berufskrankheiten wird über die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz steuerfinanziert, daher ist die Beratung kostenlos.
Wobei helfen wir?
Wenn Sie Ihr Anliegen unabhängig prüfen lassen möchten, können Sie sich an die Berufskrankheiten-Beratung der Arbeitnehmerkammer Bremen wenden. Wir unterstützen Sie beim Antrag. Wir helfen Ihnen auch zu beweisen, dass Sie bei Ihrer Arbeit den Einwirkungen ausgesetzt waren, die für die Erkrankung relevant sind.
Während des Verfahrens begleiten wir Sie Schritt für Schritt. Wir beraten Sie zu möglichen Leistungen und erklären Gutachten und Bescheide.
Legen Sie gegen den Bescheid Widerspruch ein, nehmen wir Einsicht in Ihre Akte. In enger Abstimmung mit unseren Jurist*innen verfassen wir das Widerspruchsschreiben für Sie.
Leistungen im Überblick
Um Ihr Anliegen unabhängig beurteilen zu lassen, können Sie sich von der Berufskrankheiten-Beratung der Arbeitnehmerkammer Bremen unterstützen lassen. Die Beratungsstelle berät:
- bei der Meldung einer Berufskrankheit
- beim Ausfüllen der Fragebögen der Berufsgenossenschaft,
- um Gutachten und Bescheide zu erläutern
Terminvereinbarung und Beratung
Eine Beratung ist per E-Mail oder telefonisch möglich. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin in einer unserer drei Geschäftsstellen (Bremen, Bremerhaven, Bremen-Nord).
Lars-Alexander Hirsch
Beratungsstelle zu Berufskrankheiten
Bürgerstr. 1
28195 Bremen
Tel.: 0421.3630167
E-Mail: bk-beratung@arbeitnehmerkammer.de
Weitere Informationen
BK-Info der DGUV - Welche Erkrankung ist als Berufskrankheit zu melden?
Berufskrankheiten-Liste (Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
Arbeitsunfälle - die wichtigsten Infos im Überblick
Rückenschmerzen - Infos zum Gesundheitsschutz und zum rückenfreundlichen Arbeiten
Informationen zu Berufskrankheiten für Ärztinnen und Ärzte
Bei Anerkennung einer Berufskrankheit können Patientinnen und Patienten von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Unterstützung und Hilfe erhalten. Dazu zählen beispielsweise Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit, die Kostenübernahme der Heilbehandlung, medizinische und berufliche Rehabilitation, evtl. eine Berufskrankheiten-Rente, arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen, Unterstützung des Arbeitgebers bei der Anpassung des Arbeitsplatzes sowie die Prävention weiterer Erkrankungen.
Bei Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit sind Ärztinnen, Ärzte, der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine Anzeige beim zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu stellen (§ 193 Abs. 2 SGB VII; § 202 SGB VII).
Die Zustimmung der betroffenen Person ist nicht erforderlich. Auch bei einem Widerspruch der Patientin oder des Patienten ist die Ärztin bzw. der Arzt gesetzlich verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit anzuzeigen. Das ist in der Regel kein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht. Die Ärztin/ der Arzt muss aber die betreffende Person über den Inhalt und den Empfänger der Anzeige in Kenntnis setzen.
Ärzte-Informationen zu einigen Berufskrankheiten, die im Land Bremen eine wichtige Rolle spielen, können Sie hier herunterladen und ausdrucken. Als Anhang enthalten sie jeweils Patientenfragebogen, die Sie Ihrer Patientin/ Ihrem Patienten aushändigen können, damit sie oder er selbst die Berufsgenossenschaft einschalten.

Rechtsberatung
Lars-Alexander Hirsch
Beratungsstelle zu Berufskrankheiten


