
Kooperationsveranstaltung mit dem (iaw) - Institut Arbeit und Wirtschaft
Orts- und zeitflexibles Arbeiten, auch hybride Arbeit genannt, hat seit der Covid-19-Pandemie einen regelrechten Boom erlebt. Gleichzeitig haben sich die Modelle und Konzepte hybrider Arbeit in den vergangenen Jahren rasant weiterentwickelt. Beschäftigte sind nun häufiger flexibel im Wechsel an unterschiedlichen Arbeitsorten, wie im Büro, im Homeoffice, in Online-Meetings oder mobil von unterwegs, tätig. Teams arbeiten zunehmend ortsflexibel und digital zusammen oder teilen sich ihre Schreibtische im Büro.
Welche gesundheitlichen Auswirkungen hybrider Arbeit sehen Beschäftigte? Wie können diese Arbeitsformen gut und vor allem gesund gestaltet werden?
Eine aktuelle Studie des Bremer Instituts Arbeit und Wirtschaft (iaw) setzt genau hier an. Untersucht wurde, wie sich hybride Arbeit auf die psychische Gesundheit von Beschäftigten auswirkt, welche Herausforderungen sich für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ergeben und wie Betriebe und Dienststellen damit umgehen.
Auf der Veranstaltung werden die Studienergebnisse vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus der betrieblichen Praxis vor dem Hintergrund ihrer Praxiserfahrungen diskutiert. Darüber hinaus werfen wir gemeinsam einen Blick auf die Mitbestimmungsrechte und zeigen, welche konkreten Handlungsmöglichkeiten sich für Betriebs- und Personalräte ergeben.
Programm
9:30 Uhr
Begrüßung
Michaela Gröne, Abteilungsleiterin Mitbestimmung und Technologieberatung
9:40 Uhr
Psychosoziale Gesundheit und Umsetzungsqualität hybrider Arbeit in zwei Organisationen
– Ergebnisse einer Studie
Cora Zenz und Guido Becke, Institut für Arbeit und Wirtschaft (iaw)
10:30 Uhr
Pause
10:45 Uhr
Erfahrungen aus der Praxis – was gelingt, wo gibt es Herausforderungen?
11:45 Uhr
Pause
12:00 Uhr
Mitbestimmung beim Arbeiten zwischen Büro und Homeoffice – Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte
Sabrina Warsönke, Arbeitnehmerkammer Bremen
13:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Moderation: Dennis Wernstedt, Arbeitnehmerkammer Bremen
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch.
Verbindliche Anmeldung bitte bis zwei Tage vor dem Veranstaltungstermin über den Anmeldebutton.
Freistellungshinweis: Die Veranstaltung ist kostenfrei und eignet sich zur Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 39 Abs. 5 BremPersVG und § 19 Abs. 3 MVG. Ein Beschluss des Gremiums ist in der Regel erforderlich.
Informationen zur Veranstaltung:
Sabrina Warsönke
Beraterin Mitbestimmung und Technologieberatung
(Arbeits- und Gesundheitsschutz)
Tel. 0421 3 63 01 – 989
s.warsoenke@arbeitnehmerkammer.de
Veranstaltungsinfos

Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)
Sabrina Warsönke
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Anmeldung zur Veranstaltung
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich, bitte melden Sie sich vorab an, damit wir Ihnen einen Platz reservieren können.
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