
Während einer Arbeitsunfähigkeit darf ich nicht gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss immer ein gutes Zeugnis ausstellen. Eine Kündigung darf erst nach zwei Abmahnungen ausgesprochen werden.
Stimmt das – oder nicht? Viele arbeitsrechtliche Ammenmärchen halten sich hartnäckig – dabei sind sie von der Wahrheit in der Regel weit entfernt. Wir räumen mit Rechtsirrtümern im Arbeitsalltag auf – und das mit einem Augenzwinkern.
Es referieren Ann-Kristin Hoge und Josephine Klose.
Um die Teilnehmerzahl abschätzen zu können, bitten wir um eine unverbindliche Anmeldung unter 0421 36301-28 oder per E-Mail.
Ort
Arbeitnehmerkammer Bremen
Kultursaal
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Weitere Informationen unter 0421 36301-28 oder per E-Mail.
Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Website über mögliche Änderungen.
Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „Ihr Recht - einfach erklärt“. Einen Überblick über alle Veranstaltungen finden Sie hier.
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