
Der Workshop am 4. März 2026 bietet Interessenvertretungen einen praxisnahen Einblick in Rolle, Aufgaben und Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden. Geführt wird sie jeweils vom Landesdatenschutzbeauftragten. In Bremen ist dies seit Dezember 2024 Timo Utermark, der bei diesem Workshop zu Gast sein wird. Er wird einen kompakten Überblick über aktuelle Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz geben. Dabei geht es um neue Schwerpunkte der Aufsicht, typische Herausforderungen in Betrieben und Verwaltungen sowie Trends, die für die Mitbestimmung besonders relevant sind. Seine Einschätzungen eröffnen einen direkten Blick darauf, wie sich Datenschutzanforderungen im Arbeitsumfeld weiterentwickeln und welche Fragestellungen die Aufsicht derzeit bewegen.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind zentrale Stellen, wenn es um die Durchsetzung und Auslegung der Datenschutzgrundverordnung im Beschäftigungskontext geht. Sie beraten, prüfen, ordnen Maßnahmen an und legen durch ihre Auslegungspraxis wichtige Orientierungspunkte für Betriebe und öffentliche Stellen fest. Für Betriebs- und Personalräte ist es daher wesentlich zu verstehen, wie eine Aufsichtsbehörde arbeitet, welche Befugnisse sie besitzt und an welchen Stellen sie selbst aktiv genutzt werden kann – sei es zur Klärung von Auslegungsfragen, zur Bewertung von Risiken oder bei Beschwerden.
Der Workshop bietet einen Überblick über:
- Auftrag, Rolle und Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden
- typische Arbeitsweisen und Abläufe, etwa bei Prüfungen, Anfragen oder Beschwerden
- Unterstützungsmöglichkeiten für Beschäftigte und Interessenvertretungen
- Schnittstellen zwischen betrieblicher Praxis, Mitbestimmung und behördlicher Aufsicht
- typische Themenfelder, in denen die Aufsichtsbehörden besonders aktiv sind
Ablauf:
15 – 16 Uhr – Die Aufsichtsbehörde – Hintergründe zu Rolle, Aufgaben und Themen
16 – 17 Uhr – Input und Diskussion: Timo Utermark zu aktuellen Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz
Freistellungshinweis:Die Veranstaltung ist kostenfrei und eignet sich zur Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 39 Abs. 5 BremPersVG, § 15 Abs. 4 LGG und § 19 Abs. 3 MVG. Ein Beschluss des Gremiums ist in der Regel erforderlich.
Ort
Arbeitnehmerkammer Bremen
Kultursaal
Bürgerstr. 1
28195 Bremen
Informationen zur Veranstaltung:
Steffen Andreae
Berater Mitbestimmung und Technologieberatung
(Datenschutz)
Tel. 0421 3 63 01 – 951
s.andreae@arbeitnehmerkammer.de
Verbindliche Anmeldung bis zwei Tage vor dem Veranstaltungstermin über den Anmeldebutton.
Veranstaltungsinfos
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