
Die Arbeitnehmerkammer Bremen und der Bremer Arbeitskreis für Sozialrecht laden ein.
Dr. Oliver Schur, Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, gibt einen Überblick über die Voraussetzungen für die Feststellung einer Covid-19-Infektion als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung der Fragen rund um die Feststellung seiner Folgen. In seinem Vortrag setzt er sich kritisch mit der bislang diesbezüglich veröffentlichten Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis der Berufsgenossenschaften auseinander. Im Anschluss an den Vortrag laden wir ein zu einem regen Austausch.
Programm:
Begrüßung, Einführung und Vorstellung des Referenten:
Josephine Klose, stellvertretende Leiterin der Abteilung Rechtsberatung und Rechtspolitik bei der Arbeitnehmerkammer Bremen
Vorstellung des BAKS: Prof. Dr. Corinna Grühn, Hochschule Bremen
Fachvortrag: Richer am LSG Nidersachsen-Bremen Dr. Oliver Schur
Moderation der Diskussion: Richter am LSG Niedersachsen-Bremen Christian König
Vortrag und Diskussion
Auf Wunsch kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.
Veranstaltungsinfos

Rechtsberatung
Josephine Klose
stv. Leitung Rechtsberatung


