
Die Arbeitswelt verändert sich und mit ihr das Wissen, das Beschäftigte brauchen. Die Bildungszeit bietet Beschäftigten die Möglichkeit, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen, neue Themen kennen zu lernen und ihr Wissen zu erweitern. Betriebs- und Personalräte können ihre Kolleginnen und Kollegen dabei unterstützen, dieses Recht tatsächlich zu nutzen. In dieser Infoveranstaltung erfahren Sie, wer Anspruch auf Bildungszeit hat, wie Beschäftigte sie beantragen können und welche Rolle Interessenvertretungen dabei spielen.
1) Rechtsanspruch auf Bildungszeit
Wer hat Anspruch auf Bildungszeit und welche Veranstaltungen können dafür genutzt werden? Laura Nolte und Manon Hüring vom Senator für Kinder und Bildung stellen die Grundlagen der Bildungszeit vor. Sie zeigen, wie Beschäftigte Bildungszeit beantragen und worauf sie dabei achten sollten.
2) Handlungsmöglichkeiten von Interessenvertretungen
Wie können Interessenvertretungen dazu beitragen, dass Beschäftigte ihr Recht auf Bildungszeit tatsächlich wahrnehmen können? Anja Feist von der Arbeitnehmerkammer Bremen zeigt auf, wie Interessenvertretungen ihre Kolleginnen und Kollegen informieren, bei der Antragstellung begleiten und bei Ablehnungen unterstützen können.
Weitere Informationen:
Verbindliche Anmeldung bis jeweils zwei Tage vor dem Veranstaltungstermin.
Zielgruppe: Betriebs- und Personalräte und anderer Interessenvertretungen.
Freistellungshinweis: Jede Veranstaltung ist kostenfrei und eignet sich zur Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Ein Beschluss des Gremiums ist in der Regel erforderlich.
Anmeldung zur Veranstaltung
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich, bitte melden Sie sich vorab an, damit wir Ihnen einen Platz reservieren können. Sie müssen Ihre Anmeldung im Anschluss noch bestätigen.
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