
Videoüberwachung wird in Betrieben und Dienststellen häufig mit Sicherheit, Diebstahlschutz, Zugangskontrolle oder dem Schutz besonders verletzlicher Personen begründet. Für Beschäftigte kann daraus jedoch schnell ein erheblicher Überwachungsdruck entstehen. Kameras zeigen nicht nur Räume, sondern oft auch Arbeitsverhalten: Wer ist wann wo, wie lange dauert eine Tätigkeit, wer spricht mit wem, wer macht Pausen, wer verlässt den Arbeitsplatz? Auch wenn eine Verhaltens- oder Leistungskontrolle nicht ausdrücklich beabsichtigt ist, kann sie durch Livebilder, Aufzeichnungen, Fernzugriffe, Protokolle, KI-Funktionen oder spätere Auswertungen faktisch möglich werden.
Der Workshop vermittelt Betriebsräten und Personalräten im Land Bremen einen praxisnahen Überblick über die rechtlichen und technischen Grundlagen von Videoüberwachung. Behandelt werden insbesondere die Rechtsgrundlagen nach Art.6 DSGVO und der Beschäftigtendatenschutz. Es gibt Praxisinput eines Anbieters von Video- und Kamerasystemen zu technischen Möglichkeiten und Grenzen moderner Videotechnik. Dieser Input wird anschließend gemeinsam kritisch ausgewertet: Welche Funktionen sind datenschutzrechtlich relevant? Wo entstehen Mitbestimmungsfragen? Welche Technik darf nicht unbemerkt zur Kontrolle von Beschäftigten werden?
Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der bremischen Aufsichtspraxis. Anhand der Jahresberichte der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen werden konkrete Fälle aus den letzten Jahren ausgewertet: Kameras in Büros, Produktionsbereichen, Pausenräumen, Verkaufsflächen und anderen Arbeitsbereichen, problematische Speicherfristen, fehlende Rückzugsmöglichkeiten sowie unzulässige Verhaltens- und Leistungskontrolle.
14:00 bis 15:00 Uhr:
Grundlagen der Videoüberwachung
Einführung in die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, zulässigen Zwecke und Grenzen sowie die mögliche Kontrollwirkung auf Beschäftigte und Betroffene
15:10 bis 16:00 Uhr:
Was moderne Videoüberwachung heute leisten kann
Technische Möglichkeiten, praktische Grenzen und gemeinsame Bewertung
16:10 bis 17:00 Uhr:
Videoüberwachung in der Praxis
Konkrete Beispiele aus Bremen und ihre Bewertung aus datenschutzrechtlicher Perspektive
Freistellungshinweis:
Diese Veranstaltung ist kostenfrei und eignet sich zur Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 39 Abs. 5 BremPersVG, §19 Abs. 3 MVG. Ein Beschluss des Gremiums ist in der Regel erforderlich.

Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)
Steffen Andreae
Datenschutz
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