Veranstaltungsinfos

Arbeits- und Gesundheitsschutz durch Mitbestimmung erfolgreich gestalten
Ein Blick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz lohnt sich, denn Interessenvertretungen können hier viel für ihre Kolleg*innen tun, egal ob es um technische Arbeitssicherheit, die gesunde Gestaltung moderner Arbeitsweisen oder die Wiedereingliederung nach längerer Krankheit geht. Sie besitzen umfangreiche Mitbestimmungsrechte, um den Arbeitgeber bei der Schaffung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen zu unterstützen – oder auch mal Druck zu machen, wenn sich von allein nichts tut. Sie als Interessenvertretung spielen daher bei der Gestaltung des Arbeitsschutzes eine entscheidende Rolle.
Ob neu in dem Thema oder zur Wissensauffrischung – diese Veranstaltungsreihe möchte Sie dabei unterstützen, sich als Interessenvertretung effektiv für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten einzusetzen. Hierfür bieten wir neben ein biss-chen juristischem „Handwerkszeug“ auch praktische Beispiele zur Umsetzung.
Hohe Krankenstände und lange Ausfallzeiten?
Wie mit dem BEM die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten dauerhaft gesichert werden kann
Mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gibt es eine weitere wichtige Säule des Arbeitsschutzes, damit hohe Krankenstände nicht zum Normalfall werden. Das Verfahren dient der Wiederherstellung, dem Schutz und dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten. Vor allem nach längeren Krankheitsphasen ist eine sensible Umsetzung wichtig. In der Veranstaltung wollen wir vorstellen, wie die Unterstützung der Kolleg*innen in der Praxis aussehen kann.
Dazu bieten wir einen ersten Einstieg in wichtige Kernelemente des Verfahrens:
- rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für das BEM
- Ablauf eines BEM-Verfahrens
- wichtige Akteure im Prozess
- Umsetzung des Datenschutzes
- Möglichkeiten der Mitbestimmung
- Verzahnung mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)
Freistellungshinweis: Diese Veranstaltung ist kostenfrei und eignet sich zur Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 39 Abs. 5 BremPersVG, § 19 Abs. 3 MVG oder entsprechenden anderen Vorschriften. Ein Beschluss des Gremiums ist in der Regel erforderlich. Die Veranstaltungen dieser Reihe ersetzen keine Grundlagenschulung.

Mitbestimmung und Technologieberatung (MuT)
Dennis Wernstedt
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Anmeldung zur Veranstaltung
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich, bitte melden Sie sich vorab an, damit wir Ihnen einen Platz reservieren können. Sie müssen Ihre Anmeldung im Anschluss noch bestätigen.
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