Wie oft wird die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer gewählt?
Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer wird alle sechs Jahre gewählt. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 10. März 2026 den gemeinsamen Wahlvorschlag der Gewerkschaften zugelassen. Da der Wahlvorschlag 35 Namen und damit nicht mehr Plätze als verfügbar enthält, gelten diese als gewählt. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter Dr. Hendrik Wübbenhorst, Landeswahlleiter und Leiter des Statistischen Landesamtes Bremen, und fünf Beisitzern.
Wann hat es zuletzt eine Urnen-/Briefwahl bei der Arbeitnehmerkammer gegeben?
In der über 100-jährigen Geschichte der Arbeitnehmerkammer hat es sieben Wahlen mit aktiver Beteiligung und zwölf sogenannte Friedenswahlen gegeben. Die letzte Urnenwahl war im Jahr 1993. Der bremische Gesetzgeber hat bereits mit Gründung der Arbeiter- und Angestelltenkammer 1921 neben der Urwahl auch die sogenannte Friedenswahl vorgesehen, bei der die Gewerkschaften eine Liste vorlegen.
Können nur Gewerkschaftsmitglieder Teil der Vollversammlung werden?
Kandidieren können alle Beschäftigten ab 18 Jahren, die in der Regel seit mindestens einem Jahr in Bremen oder Bremerhaven arbeiten und Mitglied der Arbeitnehmerkammer sind. Sie können sich auch aufstellen lassen, ohne selbst Mitglied in einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervereinigung zu sein.
Wie viele Beschäftigte im Lande Bremen wären aktuell berechtigt, eine Stimme abzugeben?
Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten inklusive der Auszubildenden sowie die geringfügig Beschäftigten, insgesamt circa 390.000 Mitglieder, sind wahlberechtigt.
Wer kann Mitglied des Wahlvorstands werden, und wann wird der gewählt und für wie lange?
Der Vorstand der Arbeitnehmerkammer beruft den Wahlleiter spätestens bis zum 30. November des Vorwahljahres. Die Beisitzer, die kein Mitglied der Gewerkschaften sein müssen, werden auf Vorschlag der in der Vollversammlung vertretenen Organisationen spätestens bis zum 15. Januar des Wahljahres vom Wahlleiter berufen (vgl. Öffentliche Bekanntmachung im Weser-Kurier vom 01.02.2026).


