Unsere Struktur

Ein Blick auf die Organisation der Arbeitnehmerkammer, transparent, demokratisch und in Selbstverwaltung.

Selbstverwaltung

Die Selbstverwaltung der Arbeitnehmerkammer wird durch Wahl für eine sechsjährige Amtszeit von den Kammerzugehörigen gewählt.  

Vollversammlung

Das „höchste“ von den Kammerzugehörigen gewählte Selbstverwaltungsorgan ist die Vollversammlung. Der Vollversammlung gehören 35 Mitglieder mit jeweils zwei Stellvertreter*innen an. Vorsitzender ist die/der Präsident*in; sie/er wird von zwei Vizepräsident*innen vertreten. Aufgaben und Befugnisse der Vollversammlung siehe § 7 des Kammergesetzes und § 4 der Satzung der Arbeitnehmerkammer.

Liste der Vollversammlungsmitglieder
Alle Vollversammlungsmitglieder im einen Augenblick

Wahlen zur Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer 2026

Die gegenwärtige Amtszeit der Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – endet mit dem Zusammentritt der bis zum 31. Dezember 2026 zu wählenden Vollversammlung der Kammer. Gemäß § 4 der Wahlordnung für die Wahl zur Arbeitnehmerkammer Bremen (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 2007, 825, zuletzt geändert am 20.12.2012, Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 2012, 811) hat die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen Dienstag, den 17. November 2026 zum Wahltag bestimmt.

Öffentliche Bekanntmachung

Vorstand

Das „geschäftsführende“ Organ der Selbstverwaltung ist der Vorstand, der von der Vollversammlung gewählt wird. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Ihm gehören der Präsident, zwei Stellvertreter*innen (Vizepräsident*innen) und vier Beisitzer*innen an. Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes siehe § 11 des Kammergesetzes.

Peter Kruse

Präsident

Doreen Arnold

Vizepräsidentin

Stefan Röper

Vizepräsident

Caren Emmenecker

Beisitzerin

Claudia Thadewaldt

Beisitzerin

Ralf Wilke

Beisitzer

Rechnungsprüfungskommission

Ein weiteres Organ der Selbstverwaltung ist die Rechnungsprüfungskommission. Sie besteht aus drei von der Vollversammlung gewählten Mitgliedern der Vollversammlung. Aufgaben und Befugnisse siehe § 12 des Kammergesetzes und § 13 der Satzung der Arbeitnehmerkammer

Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission

  • Susanne Meister (ver.di)
  • Michael Geisler (IGM)
  • Heike Dullweber (IG BCE)