Selbstverwaltung
Die Selbstverwaltung der Arbeitnehmerkammer wird durch Wahl für eine sechsjährige Amtszeit von den Kammerzugehörigen gewählt.
Vollversammlung
Das „höchste“ von den Kammerzugehörigen gewählte Selbstverwaltungsorgan ist die Vollversammlung. Der Vollversammlung gehören 35 Mitglieder mit jeweils zwei Stellvertreter*innen an. Vorsitzender ist die/der Präsident*in; sie/er wird von zwei Vizepräsident*innen vertreten. Aufgaben und Befugnisse der Vollversammlung siehe § 7 des Kammergesetzes und § 4 der Satzung der Arbeitnehmerkammer.
Wahlen zur Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer 2026
Die gegenwärtige Amtszeit der Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – endet mit dem Zusammentritt der bis zum 31. Dezember 2026 zu wählenden Vollversammlung der Kammer. Gemäß § 4 der Wahlordnung für die Wahl zur Arbeitnehmerkammer Bremen (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 2007, 825, zuletzt geändert am 20.12.2012, Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 2012, 811) hat die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen Dienstag, den 17. November 2026 zum Wahltag bestimmt.
Vorstand
Das „geschäftsführende“ Organ der Selbstverwaltung ist der Vorstand, der von der Vollversammlung gewählt wird. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Ihm gehören der Präsident, zwei Stellvertreter*innen (Vizepräsident*innen) und vier Beisitzer*innen an. Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes siehe § 11 des Kammergesetzes.

Peter Kruse
Präsident

Doreen Arnold
Vizepräsidentin

Stefan Röper
Vizepräsident

Caren Emmenecker
Beisitzerin

Claudia Thadewaldt
Beisitzerin

Ralf Wilke
Beisitzer
Rechnungsprüfungskommission
Ein weiteres Organ der Selbstverwaltung ist die Rechnungsprüfungskommission. Sie besteht aus drei von der Vollversammlung gewählten Mitgliedern der Vollversammlung. Aufgaben und Befugnisse siehe § 12 des Kammergesetzes und § 13 der Satzung der Arbeitnehmerkammer
Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
- Susanne Meister (ver.di)
- Michael Geisler (IGM)
- Heike Dullweber (IG BCE)


