Die gegenwärtige Amtszeit der Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – endet mit dem Zusammentritt der bis zum 31. Dezember 2026 zu wählenden Vollversammlung der Kammer. Gemäß § 4 der Wahlordnung für die Wahl zur Arbeitnehmerkammer Bremen (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 2007, 825, zuletzt geändert am 20.12.2012, Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 2012, 811) hat die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen Dienstag, den 17. November 2026 zum Wahltag bestimmt.
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Für die Wahl zur Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen sind gemäß §§ 10 ff. der Wahlordnung für die Wahl zur Arbeitnehmerkammer Bremen (Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 2007, 825, zuletzt geändert am 20.12.2012, Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 2012, 811) bis spätestens Montag, 23. Februar 2026, 18 Uhr, Wahlvorschläge beim unterzeichnenden Wahlleiter einzureichen: Wahlbüro der Arbeitnehmerkammer Bremen, Bürgerstraße 1, 28195 Bremen, Telefon 0421 / 3630155.
Die Wahlvorschläge können gemäß § 9 des Gesetzes über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen von Gewerkschaften und von selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen nach § 9 des Gesetzes über die Arbeitnehmerkammer im Lande Bremen erfüllen, eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen jeweils unter anderem die persönliche und handschriftliche Unterschrift von 300 Wahlberechtigten enthalten.
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Unser Bekenntnis zu Demokratie
Die Arbeitswelt und damit die Mitglieder der Arbeitnehmerkammer sind vielfältig. Alle gehören dazu, alle sind ein Teil von uns. Wir sind gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung in der Arbeitswelt.
