Gerade zu Weihnachten und Neujahr werden oft Aufmerksamkeiten verteilt – in der Schule, im Kindergarten oder im Heim. Auch wer die Post austrägt, bekommt oft etwas zugesteckt. Aber wie viel darf es sein?
Text: Jan Zier
Foto: Kay Michalak
13. Dezember 2023
Was muss ich wissen, wenn ich ein Geschenk machen will?
Grundsätzlich ist es so, dass man Geschenke machen darf. Abzuraten ist in jedem Fall von Geldgeschenken. Was sonst erlaubt ist, hängt besonders von dem Arbeitgeber der beschenkten Person ab.
Ist diese im öffentlichen Dienst beschäftigt, verbeamtet oder übt ein Richteramt aus, so hängt die Zulässigkeit von Geschenken von der Zustimmung der Vorgesetzten ab. Ausgenommen hiervon sind nur geringfügige Aufmerksamkeiten, wie übliche Werbegeschenke von geringem Geldwert.
Bei privat angestellten Personen ist ebenfalls von Geldgeschenken abzusehen – besser sind Gutscheine, sonst kommt man schnell in rechtliche Grauzonen. Im Übrigen bestehen auch hier manchmal interne Richtlinien über die Annahme von Geschenken.
Geschenke im Wert von bis zu zehn Euro sind jedenfalls in der Regel noch in Ordnung. Übersteigt der Wert die Grenze von 25 Euro, wird es kompliziert und dies unter Umständen auch dann, wenn für dieses Geschenk von mehreren Personen zusammengelegt wurde. Bei hochpreisigen Geschenken sollte in jedem Fall der Arbeitgeber vorab informiert werden, um unangenehme Situationen zu vermeiden.
Möchte ich hingegen im Kollegenkreis etwas verschenken, gibt es kaum Vorgaben, wenn alle gleichbehandelt werden. Hier darf man sich auch im öffentlichen Dienst gegenseitig angemessen beschenken.
Was dürfen Beschäftigte annehmen?
Hier gilt, dass das angenommen werden darf, was geschenkt werden darf. Wenn man etwas Höherpreisiges bekommt, sollte man das Geschenk ablehnen oder zumindest unbedingt die Vorgesetzten informieren. Diese Mitteilungspflicht gilt im öffentlichen Dienst bei allen genehmigungspflichtigen Geschenken auch dann, wenn das Geschenk abgelehnt wurde.
Muss ich Geschenke versteuern?
Kleine Geschenke muss man grundsätzlich nicht versteuern. Wenn man etwas Größeres bekommt, empfiehlt es sich, individuellen Rat einzuholen. Arbeitgeber dürfen zu persönlichen Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten auch Sachgeschenke machen.
Gelten für Führungskräfte andere Regeln?
Grundsätzlich nicht. Es kommt immer darauf an, ob das Geschenk üblich ist. Sehr großzügige Geschenke sollte man im Arbeitsleben eher nicht machen. Generell ist hier Zurückhaltung geboten.
Wo fangen Bestechung und Korruption an?
Gerade im öffentlichen Dienst kommt sehr schnell der Verdacht der Vorteilsgewährung oder der Vorteilsannahme auf. Das ist dann strafrechtlich relevant. Entscheidend ist, ob man in der Hoffnung schenkt, dass dadurch etwas bewirkt wird. Da kann es schon reichen, dass man sich auf der Karte „für die gute Zusammenarbeit“ bedankt. Den Eindruck, dass ein Geschenk gemacht wird, weil die beschenkte Person gute Arbeit geleistet hat, gilt es unbedingt zu vermeiden. Im Zweifelsfall kommt es auf die Transparenz an.
Andere Kulturen haben ein anderes Verständnis von Geschenken. Was muss man da beachten?
Die Grenzen sind vor allem das Strafrecht oder die Unternehmensrichtlinien, das ist weniger eine kulturelle Frage. Auch wenn es unhöflich erscheinen mag, empfehlen wir, größere Geschenke nicht anzunehmen, gegebenenfalls sollten Sie die Vorgesetzten hinzuziehen.