Ob mit dem Fahrrad, im Urlaub oder beim Sport – ein Unfall ist schnell passiert. Guten Schutz bietet dann eine private Unfallversicherung.
Text: Annabel Oelmann (Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen)
Illustration: Anika Falke
1. Mai 2023
Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens – sowohl in der Freizeit als auch während der Arbeit. Der Schutz gilt weltweit. Besonders wichtig ist sie für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, für Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko und für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
Welche Absicherungen gibt es noch?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind schon für Arbeits-und Wegeunfälle und bei Berufskrankheiten abgesichert. Das ist eine Pflichtversicherung, die der Arbeitgeber über die Berufsgenossenschaft abschließen muss und bezahlt. Kinder und Jugendliche haben im Kindergarten, in der Schule und der Universität ebenfalls Versicherungsschutz. Auch der Hin- und Rückweg ist versichert. Dabei besteht aber kein Versicherungsschutz in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub. Wer hier abgesichert sein möchte, kann über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken. Sehr viel wichtiger als eine Unfallversicherung ist für die meisten Menschen zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die tritt auch dann ein, wenn Menschen durch eine Krankheit berufsunfähig werden, nicht nur bei einem Unfall. Eine Krankentagegeldversicherung hilft bei Verdienstausfällen ebenfalls bei Krankheit und Unfall. Der eigene Tod und die Versorgung der eigenen Nachkommen lässt sich besser mit einer Risikolebensversicherung abdecken.
Welche Leistungen kann ich versichern?
Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrags, der Invaliditätsleistung. Voraussetzung ist eine „dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit“. Das ist der Fall, wenn die Unfallfolgen voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen bleiben und eine Besserung nicht zu erwarten ist.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der eingetretenen Invalidität. Die Unfallversicherung leistet einen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme. Dabei kommt es darauf an, wie stark die dauernde Beeinträchtigung des Körperteils im Versicherungsvertrag berücksichtigt wird. Vorerkrankungen und Gebrechen können die Versicherungsleistung mindern.
Worauf sollte ich bei einer Unfallversicherung achten?
Achten Sie darauf, dass Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze und unfallbedingte kosmetische Operationen versichert sind. Wenn Sie eine Unfallversicherung abschließen möchten, müssen Sie im Antrag die Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet. Tarifstufe und Beitrag richten sich nach dem zu versichernden Risiko (etwa: Beruf, Hobbys). Kommt es einmal zum Unfall, müssen Sie Fristen beachten.
Bei Fragen lassen Sie sich in der unabhängigen Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale individuell beraten.
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