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© 2025 Arbeitnehmerkammer Bremen

02.08.2024

Überdurchschnittliche Löhne – selbst Kaufkraft nimmt wieder zu

Arbeitnehmerkammer legt neue Zahlen zu Verdiensten von Vollzeitbeschäftigten im Land Bremen vor

3.942 Euro brutto: So hoch war 2023 der mittlere Monatslohn von Vollzeitbeschäftigten im Land Bremen. Damit liegen sie weiterhin im oberen Drittel des Ländervergleichs. Das ergab eine neue Analyse der Arbeitnehmerkammer, die auf aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit beruht. In Bremen wurde mehr verdient als in vielen Flächenländern – aber weniger als in Hamburg und Berlin. Zugleich gibt es immer noch 58.000 Beschäftigte im Land Bremen, die weniger als 13,04 Euro in der Stunde bekommen. „Der Mindestlohn spielt eine Schlüsselrolle bei der Eindämmung des Niedriglohnsektors“, sagt Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer. „Er muss kurzfristig auf 14 Euro steigen, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten standhalten zu können.“

In Bremen (Stadt) wurde 2023 im Mittel so viel verdient wie in Essen, Nürnberg oder Duisburg – im Vergleich der Großstädte ist das ein Platz im Mittelfeld. Bremerhaven dagegen rangiert mit einem mittleren Verdienst von 3.495 Euro brutto monatlich am unteren Ende des Städtevergleichs – knapp 400 Euro unter dem westdeutschen Durchschnitt. Zugleich gibt es große Lohnunterschiede zwischen den verschiedenen Branchen: Überdurchschnittlich verdient wird in der Metall-, Elektro- und Stahlindustrie (5.370 Euro) sowie im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (5.155 Euro). Am unteren Ende der Lohnskala stehen das Gastgewerbe (2.524 Euro) und die Leiharbeit (2.480 Euro).

Nach starkem Reallohnverlust ist Trendwende zu sehen
Die Kaufkraft im Land Bremen hat sich 2023 nur langsam erholt – doch es ist eine Trendwende in Sicht. So stiegen die Reallöhne im ersten Quartal 2024 um 5,9 Prozent, während sie 2023 nur um 1,4 Prozent zulegen konnten. Die aktuelle Trendumkehr ist wichtig, um die negative Entwicklung der Vorjahre auszugleichen: Insbesondere 2022 hatten die Beschäftigten in Bremen deutlich weniger im Portemonnaie. Aufgrund der hohen Inflation und der geringen Lohnsteigerungen ist die Kaufkraft in diesem Jahr sogar um sechs Prozent zurückgegangen.

Frauen verdienten im Land Bremen 2023 durchschnittlich 19 Prozent brutto weniger in der Stunde als Männer – das entspricht 4,86 Euro brutto pro Stunde. Bremen schneidet dabei auch im Vergleich zu anderen Bundesländern schlecht ab: Nur in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern sind die geschlechtsbedingten Lohngefälle noch größer. Ein großer Teil dieses Gehaltsunterschieds lässt sich dadurch erklären, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Branchen und Berufen arbeiten als Männer. Aber auch in frauendominierten Berufen verdienen Männer oft mehr, weil sie häufiger in Führungspositionen arbeiten. „Frauendominierte Berufe müssen endlich durch bessere tarifliche Eingruppierung und Bezahlung aufgewertet werden“, mahnt Rosenthal. Auch der Frauenanteil an Führungspositionen muss steigen. Ansatzpunkte gibt es hierfür einige: Sie reichen von gesetzlichen Regelungen zur Frauenquote über flexible Arbeitszeiten bis hin zu Modellen der geteilten Führung.

Die Forderungen der Arbeitnehmerkammer

  • Anhebung des Mindestlohns: Die Erhöhung um 41 Cent auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 reicht nicht aus. Laut der EU soll der landesweite Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Bruttolohns von Vollzeitbeschäftigten betragen – 2024 wären das hierzulande rund 14 Euro. Deutschland muss diese EU-Richtlinie endlich umsetzen.
  • Erhöhung der Tarifbindung: Auf Bundesebene ist die Einführung eines Tariftreuegesetzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge überfällig.
  • Auf Landesebene muss in der Wirtschaftsförderung ein Bonussystem für tarifgebundene Unternehmen eingeführt werden. Ferner ist zu prüfen, ob die Vergabe von Gewerbeflächen an die Anwendung von Tarifverträgen geknüpft werden kann.
  • Mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge: So profitieren gerade prekär Beschäftigte auch von Tarifverträgen. Das Land Bremen muss sich im Bund weiter mit Nachdruck für Erleichterungen bei der Erklärung von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen einsetzen.

Das KammerKompakt „Verdienste in Bremen: Lohnentwicklung in Zeiten der Krisen“ finden Sie auf unserer Website unter www.arbeitnehmerkammer.de/kammerkompakt


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