11.12.2024
Probleme in der Kinderbetreuung sind nicht mit der Brechstange zu lösen
Arbeitnehmerkammer legt Stellungnahme zum geplanten Kita-Gesetz vor
Um den Personalbedarf in den Kitas kurzfristig zu decken und zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen, brauchen wir neben einem Ausbau der Erstausbildung auch Quereinsteiger/-innen. „Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung schießt das Bremer Kinder- und Bildungsressort aber übers Ziel hinaus“, warnt Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen.
Das geplante Kita-Gesetz sieht vor, dass künftig nur noch an vier Stunden pro Tag eine Erzieherin oder ein Erzieher anwesend sein muss. Zwei weitere Stunden lang kann die Betreuung durch sozialpädagogische Assistenzen, Kinderpfleger/-innen und Kindertagespflegepersonen erfolgen. In den Früh- und Spätdiensten sollen sogar Beschäftigte eingesetzt werden können, die über keinerlei pädagogische Vorkenntnisse verfügen.
„Eine deutliche Absenkung der Standards droht die Berufsflucht von Fachkräften noch zu verstärken – und damit auch die Fachkraftmisere“, sagt Rosenthal. An keiner Stelle im Gesetzesvorschlag werde auf die ohnehin schon hohe Arbeitsbelastung der Erzieher/-innen eingegangen. „Im Interesse der Kinder, der Eltern und der Fachkräfte muss das Ressort mit seinen Planungen zu Maß und Mitte zurückkehren.“
Vier Stunden reichen nicht
Würde der Vorschlag des Bildungsressorts umgesetzt, dass nur noch während einer vierstündigen „Kernförderzeit“ Erzieher/-innen anwesend sind, wäre eine qualifizierte Ganztagsbetreuung nicht mehr möglich. „Insbesondere Förderkinder hätten dann das Nachsehen. Sie müssten schon nach vier Stunden abgeholt werden. Das ist aus unserer Sicht nicht zu verantworten“, warnt Rosenthal. Nach Auffassung der Arbeitnehmerkammer muss mindestens für sechs Stunden pro Tag eine Betreuung durch Erzieher/-innen gewährleistet sein.
Die weiteren Randzeiten könnten von Sozialassistenzen, Kinderpflegern/-innen oder Kindertagespflegepersonen abgedeckt werden. Laien sollten nach der Vorstellung der Arbeitnehmerkammer als Drittkraft das Fachpersonal unterstützen. „Wir sehen die Notwendigkeit, befristet Standards zu senken, um mehr Kita-Plätze zu schaffen und das Betreuungsangebot auszuweiten – aber nicht mit der Brechstange“, fordert Rosenthal.
Mindestqualifikation ist Muss
Die Kammer fordert zudem, verstärkt berufsbegleitend weiterzubilden. Wenn schon vorübergehend die Ansprüche an die pädagogischen Qualifikationen gesenkt werden, muss es mindestens Ziel sein, das Kita-Personal berufsbegleitend weiterzubilden und zum höchstmöglichen Abschluss zu bringen. Rosenthal: „Wir können die angespannte Situation in den Kitas nur im Sinne aller auflösen, wenn wir genügend ausgebildete Erzieher/-innen haben. Dieses Ziel darf auch bei kurzfristigen Lösungen nicht aus dem Blick geraten.“ Zudem muss der Einstieg in die Weiterbildungsverpflichtung eingeleitet werden. So sollten Zweitkräfte, die über keine zweijährige pädagogische Ausbildung verfügen und in den Kernförderzeiten im U3-Bereich eingesetzt werden, zur Weiterbildung verpflichtet werden.
Mehr Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung
Nicht nur das Fehlen von Kita-Plätzen, sondern auch die mangelnde Verlässlichkeit der Betreuung erschwert es Eltern, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Deshalb müssen Wege gefunden werden, damit Gruppen nicht schließen müssen, wenn eine Fachkraft kurzfristig durch Krankheit ausfällt. Hier schlägt die Arbeitnehmerkammer die Einrichtung eines trägerübergreifenden Springerpools mit Erstkräften vor. Diese Lösungen haben sich bei den großen Trägern schon bewährt und könnten künftig auch kleinere Träger entlasten. Sei dies nicht möglich, könne im Krankheitsfall – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – auch zeitlich befristet eine sozialpädagogische Assistenz oder eine Kinderpflegeperson mit dreijähriger Berufserfahrung eine Erstkraft für einen begrenzten Zeitraum vertreten.
Bessere Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in den Kitas
Bei dem Versuch, kurzfristig über Standardabsenkungen mehr Personal in die Kitas zu holen, darf die Belastung der Fachkräfte nicht aus dem Blick geraten. Gemeinsam mit der Senatorin für Kinder und Bildung hat die Arbeitnehmerkammer deshalb eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Arbeitsbedingungen von Erziehern/-innen im Land Bremen untersucht. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2025 vorliegen. Aus dieser Untersuchung müssen konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet, mit entsprechenden Finanzmitteln hinterlegt und zügig umgesetzt werden.
Die Stellungnahme der Arbeitnehmerkammer Bremen finden Sie unter: www.arbeitnehmerkammer.de/Downloads
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