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© 2025 Arbeitnehmerkammer Bremen

15.07.2025

Pflege braucht Qualität statt kurzfristiger Kompromisse

Die Arbeitnehmerkammer Bremen begrüßt den Referentenentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Die geplante 18-monatige Ausbildung wäre ein wichtiger Fortschritt gegenüber den bisher uneinheitlichen Regelungen auf Länderebene. Dennoch bleibt der Entwurf an zentralen Stellen hinter notwendigen Schritten zurück – insbesondere beim Ausbildungsniveau und der Durchlässigkeit zur Fachkraftqualifikation. „Pflegeassistenz ist kein Aushilfsjob, sondern ein Beruf mit wachsender Verantwortung“, erklärt Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer Bremen. „Eine hochwertige Ausbildung ist entscheidend – nicht nur für die Pflegequalität, sondern auch für die beruflichen Perspektiven der Beschäftigten.“

18 Monate als Kompromiss und Untergrenze

Die Arbeitnehmerkammer Bremen und die Arbeitskammer des Saarlandes hatten sich im Vorfeld für eine 24-monatige Assistenzausbildung starkgemacht. Die nun vorgesehenen 18 Monate sind das Ergebnis eines Kompromisses zwischen Fachlichkeit und kurzfristigem Personalbedarf. Dies sei zwar verständlich, aber nicht ohne Risiko: „Eine verkürzte Ausbildung kann zu Dequalifizierung führen – mit Konsequenzen für die Qualität der Versorgung, für die fachlichen Kompetenzen der Beschäftigten und das Berufsimage der Pflege“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die jetzt bundeseinheitlich vorgesehene Ausbildungsdauer müsse daher als untere Grenze betrachtet werden – weitere Verkürzungen dürfe es nicht geben.

Einjährige Ausbildung in Bremen nicht zukunftsfähig

Besonders kritisch: Die Bundesländer dürfen nach dem jetzigen Referentenentwurf noch bis 2030 an ihren bisherigen Ausbildungen festhalten, auch an den einjährigen Assistenzausbildungen wie in Bremen. Die Übergangsfrist sei angesichts der Herausforderungen in der Pflege zu lang. „Gerade mit Blick auf die neue Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege braucht es jetzt qualifiziertes Assistenzpersonal. Die Umsetzung sinnvoller Standards darf jetzt nicht auf die lange Bank geschoben werden“, betont Elke Heyduck.

Durchlässigkeit zwischen Assistenz und Fachkraft notwendig

Positiv bewerten die Kammern die geplante Möglichkeit, Teile der Pflegefachausbildung auf die Assistenzqualifikation anzurechnen. Umgekehrt müsse auch die Assistenzausbildung künftig stärker als Sprungbrett in die Pflegefachausbildung dienen. Voraussetzung dafür sei jedoch eine engere curriculare Abstimmung der Ausbildungen. „Was auf dem Papier steht, muss auch in der Praxis funktionieren“, betonen die Kammern. Eine fehlende Anrechenbarkeit in der Realität verhindere den Aufstieg aus dem Assistenzberuf und verschärfe den Fachkräftemangel unnötig.

Perspektiven statt Sackgassen

Die Arbeitskammern fordern, die Pflegeassistenzausbildung so zu gestalten, dass sie keine berufliche Sackgasse darstellt. „Wer in der Pflege arbeitet, braucht Perspektiven, nicht nur gute Absichten. Der Pflegeassistenzberuf muss als attraktives und qualifiziertes Berufsfeld ausgestaltet werden. Und er sollte Entwicklungsmöglichkeiten nach oben bereithalten. Nur dann trägt er zur Sicherung und Aufwertung der Pflege bei“, so das Fazit.

Die Stellungnahme finden Sie hier: Stellungnahme_Pflegeassistenzgesetz.pdf


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