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© 2025 Arbeitnehmerkammer Bremen

24.07.2025

Arbeitszeit: Keine Abkehr vom Acht-Stunden-Tag

Arbeitskammern lehnen Pläne der Bundesregierung ab

Das Arbeitszeitgesetz darf nicht aufgeweicht, die Höchstarbeitszeit pro Tag nicht ausgedehnt werden. Das betonen die Arbeitnehmerkammer Bremen und die Arbeitskammer des Saarlandes zum heutigen Start des Sozialpartnerdialogs zum Arbeitszeitgesetz. „Die Abkehr vom Acht-Stunden-Tag wird negative Folgen für die Beschäftigten haben: Es wird schwieriger, Beruf und Familie zu vereinbaren, zudem leiden Arbeitsschutz und Gesundheit unter überlangen Arbeitszeiten. Wir halten diesen Weg deshalb für falsch“, betonen Präsident Peter Kruse von der Arbeitnehmerkammer Bremen und Vorstandsvorsitzender Jörg Caspar von der Arbeitskammer des Saarlandes in einem gemeinsamen Positionspapier.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Arbeitszeitgesetz zu ändern und die Höchstarbeitszeiten auszudehnen. Als Grund wird unter anderem die schwache Konjunktur genannt. „Die aktuelle Wachstumsschwäche liegt nicht an mangelnder Arbeitsbereitschaft der Beschäftigten. Das Arbeitszeitvolumen in Deutschland ist auf einem Höchststand“, erinnern Kruse und Caspar. Der Acht-Stunden-Tag als Leitlinie sei ein wichtiges Schutzrecht für abhängig Beschäftigte. Viele könnten sich nicht gegen die Erwartungen der Arbeitgeber wehren, länger zu arbeiten. Schon heute gebe es viele Möglichkeiten, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten – auch über Tarifverträge.

Auf Ablehnung bei den Arbeitskammern stößt insbesondere der Vorschlag, längere Arbeitszeiten mit steuerlichen Vorteilen zu verbinden. Dies führe zu einer ungleichen Verteilung der Arbeitszeiten zwischen Frauen und Männern. „Das Vorhaben der Bundesregierung verstärkt traditionelle Rollenmuster. Was wir brauchen, sind bessere und mehr Betreuungsangebote – nicht Prämien und steuerliche Anreize für mehr Arbeit“, mahnen die Kammern.

Das Positionspapier der Arbeitskammern finden Sie hier.


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