Die geplante Entfristung der Sonntagsöffnungen im Bremerhavener Fashion-Outlet-Center und die Ausweitung des Areals auf den neuen Hafen lehnt die Arbeitnehmerkammer ab. Demnach sollen dort dauerhaft 20 verkaufsoffene Sonntage pro Jahr möglich sein. „Das Umsatzinteresse eines Outlet-Centers ist kein hinreichender Grund, um den Schutz des arbeitsfreien Sonntags aufzuweichen“, sagt Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen. „Auch die versprochenen Bemühungen zur Stärkung der Tarifbindung im Einzelhandel sind ausgeblieben. Stattdessen geraten die Arbeitsbedingungen in dieser Branche immer weiter unter Druck.“
Arbeitsbedingungen aus dem Blick geraten
Bereits bei Einführung der Sonderregelung 2009 war dies ausdrücklich mit der Erwartung verknüpft, die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten im betroffenen Einzelhandel zu überprüfen und zu verbessern. Vorgesehen waren unter anderem tarifliche Bezahlung sowie eine angemessene Vergütung der Sonntagsarbeit einschließlich eines Sonntagszuschlags von 100 Prozent. „Diese Überprüfung ist in den vergangenen Jahren faktisch ausgeblieben“, kritisiert Rosenthal. „Mit der geplanten Entfristung gibt die Politik ihr letztes wirksames Instrument aus der Hand, um überhaupt noch Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu nehmen.“
Wettbewerbsdruck nimmt weiter zu
Zudem verschärft ein Outlet-Center mit dauerhaften Rabatten und zusätzlichen Sonntagsöffnungen den Wettbewerb zulasten des innerstädtischen Einzelhandels in Bremerhaven. Die Folgen dieses verschärften Wettbewerbs sind bekannt: sinkende Tarifbindung, ausgedünnte Personaldecken sowie die Verlagerung von Vollzeit- in Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung. Hinzu kommt, dass tarifgebundene Betriebe Sonntagsarbeit deutlich teurer vergüten müssen – ein weiterer Anreiz, sich aus der Tarifbindung zu verabschieden.
Sonntagsöffnung darf keine Regel werden
Der arbeitsfreie Sonntag ist im Grundgesetz verankert – aus guten Gründen. Er dient dem Gesundheitsschutz, der Erholung und schafft verlässliche Zeitfenster für Familie und soziale Kontakte. Gerade im Einzelhandel, in dem im Land Bremen werktags bereits Öffnungszeiten rund um die Uhr erlaubt sind, kommt dem Sonntag eine besondere Bedeutung zu. „Sonntagsöffnungen müssen die begründete Ausnahme bleiben“, betont Peer Rosenthal.
Die aktuelle Stellungnahme der Arbeitnehmerkammer zur geplanten Änderung des Ladenschlussgesetzes finden Sie auf unserer Website zum Download (pdf) .











